- 11.03.2004, 11:50:28
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FORMAT: RH-Präsident Franz Fiedler (59) seit Dezember 2003 in Vorruhestand
Pension wird ab 1. Juli 2004 ausgezahlt - Fiedler hat Anspruch auf Beamten- und Politikerpension
Wien (OTS) - Rechnungshofpräsident Franz Fiedler (59) ist seit 1.
Dezember 2003 im Vorruhestand. Das berichtet das Nachrichtenmagazin
in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe.
Fiedler hat, wie tausende Lehrer und andere Beamte auch, im letzten
Jahr einen Antrag auf Vorruhestand gestellt und bekommen. Ansonsten
hätte er - aufgrund der Pensionsreform - bis 61,5 arbeiten müssen. In
seinem Fall hätte das geheißen: Fiedler hätte bis Oktober 2005 in die
Staatsanwaltschaft Wien, seinem früheren Dienstort, zurückkehren
müssen.
Ausbezahlt wird ihm seine Beamtenpension aber derzeit nicht, weil er
als Rechnungshofpräsident ein Gehalt von 13.568 Euro bezieht - sonst
käme er über die aktuelle gesetzlich erlaubte Höchstgrenze für
Mehrfachbezüge von 13.416 Euro. Er wird seine Pension erst nach
Ausscheiden als RH-Präsident, am 1. Juli 2004 bekommen.
Der Pressesprecher des Rechnungshofpräsidenten, Dietmar Steiner,
bestätigt Fiedlers Pensionsregelung. "Es ist korrekt, dass Fiedler in
Vorruhestand ist." Fiedler selbst war für FORMAT nicht erreichbar.
Im konkreten hat Fiedler Pensionsansprüche aus zwei Tätigkeiten:
+ 1971 trat er in den Justizdienst ein, von 1973 bis 1980 arbeitete
er als Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Wien, zuletzt als
stellvertretender Leiter. Überschlagsmäßig ergibt sich daraus ein
Brutto-Pensionsanspruch in der Größenordnung von 4500 Euro monatlich.
Dieser wird ab Juli 2004 ausgezahlt.
+ 1992, mit der Wahl zum Rechnungshofpräsidenten, erwuchs ihm sein
zweites Pensionsstandbein. Der Rechnungshofpräsident wird wie ein
Staatssekretär bezahlt und hat Anspruch auf eine Politikerpension mit
achtzig Prozent des Letztbezugs. Höhe: knapp 11.000 Euro. Auf seine -
viel höhere - Politikerpension muss Fiedler aber noch bis Oktober
2005 warten.
OTS0116 2004-03-11/11:50
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