- 04.03.2004, 11:21:10
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Exekutive verhindert erfolgreich häusliche Gewalt
2003 wurden 4179 Betretungsverbote verhängt
Wien (OTS) - Seit 1. Mai 1997 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft.
Dieses Gesetz gibt der Sicherheitsexekutive die Befugnis, einen
häuslichen Gewalttäter zu verpflichten, sich von der Wohnung fern zu
halten, in der die gefährdete Person wohnt. "Der Staat respektiert
zwar den privaten, häuslichen Bereich; jedoch findet dieser Anspruch
dort eine Grenze, wo vor allem sozial oder physisch Schwächere vor
körperlichen Übergriffen geschützt werden müssen", begründet
Innenminister Dr. Ernst Strasser die wichtige
Kriseninterventionsfunktion der Exekutive.
Mit dem Gewaltschutzgesetz konnte eine Veränderung im öffentlichen
Bewusstsein eingeleitet werden. Strasser: "Häusliche Gewalt wird
nicht mehr als Privatsache, sondern als eine staatliche und
gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahrgenommen."
Im Vorjahr wurden von Gendarmerie und Polizei 4179
Betretungsverbote verhängt - eine Steigerung um 235 Fälle oder sechs
Prozent im Vergleich zum Jahr 2002 (3944). Ein Anstieg wurde auch bei
den Verwaltungsstrafen, die wegen Nichteinhaltung des
Betretungsverbotes verhängt werden mussten, verzeichnet: 633mal -
das ist ein Plus von 33 Prozent gegenüber 2002 (475 Fälle) - wurden
entsprechende Strafen verhängt. Ein Zeichen dafür, dass die Exekutive
die Betretungsverbote auch überwacht und ihre Einhaltung exekutiert.
Der Rückgang bei den so genannten Streitschlichtungen von 7391 auf 6558 Fälle (11 Prozent) ist bezeichnend; er belegt, dass mit
dieser wenig eingreifenden Maßnahme oft nicht das Auslangen gefunden
wird, da damit das Ausmaß potentieller häuslicher Gewalt als verbale
Auseinandersetzung bagatellisiert wäre.
Mit dem österreichischen Gewaltschutzgesetz wurde ein Modell zur
Verhinderung von Gewalt im häuslichen Umfeld geschaffen, das für
andere Staaten beispielgebend ist. So wurde im Jahr 2002 - nach
österreichischem Vorbild - ein Gewaltschutzgesetz in Deutschland in
Kraft gesetzt, im Jahr 2003 folgte Luxemburg dem österreichischen
Modell mit seinem Gewaltschutzgesetz.
OTS0112 2004-03-04/11:21
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