• 04.03.2004, 10:54:01
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REIFEN: "WINTERFELL" NOCH NOTWENDIG!

Unfall bei Schnee mit Sommerreifen - und weg ist der Versicherungs-schutz! KfV warnt vor frühzeitigem Wechsel auf Sommerreifen!

Wien (OTS) - Der Monat März sollte eigentlich für blühende Blumen
und grünes Gras, dass sich nach monatelanger Absenz unter der
Schneedecke hervorwagen sollte, sorgen. Leider hält sich auch heuer
der Winter wacker und die Frühlingsgarderobe muss in finsteren
Schränken ihr Dasein fristen. Wer vorschnell zu luftigeren Outfits
greift, hat nicht nur das Nachsehen, sondern wahrscheinlich auch eine
ordentliche Verkühlung.

Ohne Winterreifen bei Unfall mit Personenschaden: Vorstrafe!

Auch im Straßenverkehr darf die Wintergarnitur nicht vorschnell
getauscht werden. Wer jetzt mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert
nicht nur Unfälle, sondern auch seinen Versicherungsschutz, erinnert
das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Schließlich dauert die
Saison für Winterreifen von Oktober bis Ostern. Laut
KfV-Rechtsexperten riskiert, wer bei Schnee mit Sommerreifen
unterwegs ist, nicht "nur" sein Leben, sondern auch seinen
Versicherungsschutz. Wäre ein Verkehrsunfall durch die Verwendung von
Winter- statt Sommerreifen vermeidbar gewesen, droht ein
Mitverschulden oder der teilweise bis gänzliche Verlust des
Kasko-Schutzes. Kommt es beim Unfall ohne Winterreifen zu einem
Personenschaden, kann dieser Tatbestand sogar zu einer gerichtlichen
Vorstrafe führen.

Winterverordnung längst fällig!

Wie die Unfälle der letzten Tage zeigen - es gab mehrere
Massenkarambolagen, in vielen Fällen waren Autos mit Sommerreifen
beteiligt - sind trotz Schnee viel zu viele Autofahrer vorschnell auf
Sommerreifen umgestiegen oder haben den Winter einfach ignoriert. Ein
derartiges Verhalten ist laut KfV-Direktor Dr. Othmar Thann sehr
gefährlich und darf nicht bagatellisiert werden: "Wir fordern schon
lange eine verpflichtende Winterbereifung. Zahlreiche Unfälle und
Staus könnten durch eine längst fällige Verordnung verhindert werden.
Derzeit besteht weder ein Ge- noch ein Verbot zur Verwendung von
Winterreifen, daher kommt es immer wieder zu chaotischen Zuständen
auf den Straßen." Pkw müssten demnach im Winter verpflichtend mit
Winterreifen ausgestattet sein und Lkw hätten Schneeketten
mitzuführen. In anderen europäischen Ländern wie Finnland, Bulgarien
und Slowenien besteht eine derartige Winterverordnung bereits.

Unter zehn Grad müssen Winterreifen her!

Viele wissen scheinbar nicht, wann es für das Fahrzeug "warm
anziehen" heißt. Als Richtwert empfiehlt das KfV: Unter zehn Grad
Celsius haften Winterreifen bei allen Fahrbahnverhältnissen besser
und sind Sommerreifen unbedingt vorzuziehen. Wenn die Temperaturen
längerfristig über die zehn-Grad-Marke wandern, darf die
Sommergarnitur angelegt werden.

OTS0094    2004-03-04/10:54

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | KVS

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