- 27.02.2004, 12:26:13
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- OTS0167 OTW0167
AK: Unwissentlicher Kauf von Nachahmungen muss für Konsumenten sanktionsfrei bleiben
Mehr Schutz für Konsumenten
Wien (AK) - Konsumenten, die unwissentlich Produktnachahmungen
oder Raubkopien verwenden, dürfen nicht mit gewerblichen
Produktfälschern gleichgesetzt werden, verlangen die AK
Konsumentenschützer. Denn nach einem EU Richtlinienentwurf sollen
solche Konsumenten ähnliche Verfahren und Strafen wie gewerblichen
Produktpiraten drohen. Das ist völlig überzogen. Die AK lehnt daher
Abänderungsanträge zu einem EU-Richtlinienentwurf über den Schutz
geistigen Eigentums ab.
Die AK-Konsumentenschützer fordern:
+ Klare Regeln, was Konsumenten erlaubt ist
Produzenten, die mit ihren Produktfälschungen oft mehr Gewinne machen
als der Hersteller des Originals oder im großen Stil illegale Kopien
vertreiben, dürfen mit Konsumenten angesichts der unklaren Rechtslage
nicht in einen Topf geworfen werden. Strafen sind nur bei
schwerwiegenden Rechtsverletzungen zu gewerblichen Zwecken zu
verhängen.
+ Keine Strafen für Konsumenten beim unwissentlichen Kauf von
Fälschungen
Es muss klargestellt sein, dass Konsumenten, die unwissentlich Kopien
oder Fälschungen (etwa gefälschte Designermode) erwerben, keinerlei
Sanktionen zu befürchten haben. Auch Konsumenten, die gelegentlich zu
privaten Zwecken Musiktauschbörsen nutzen, dürfen nicht betroffen
sein.
+ Rechte bewahren
Außerdem greift der Entwurf zu weit in die Zivilverfahrensordnungen
der Mitgliedsstaaten ein. Die AK ist gegen eine gerichtliche
Auskunftserzwingung, und es darf auch kein Druck auf die beklagte
Partei ausgeübt werden, dass sie in ihren Besitz befindliche
Beweismittel vorlegen muss. Das geht weit davon ab, dass der, der
Rechte hat, die Rechtsverletzung zu beweisen hat.
Gewerbliche Raubkopierer und Fälscher von Markenartikel bescheren
den Rechteinhabern von Originalen satte Einnahmenverluste. Mit ihrem
Richtlinienvorschlag möchte die EU-Kommission dreister
Produktpiraterie den Kampf ansagen: massive Verfahrenserleichterungen
für die Inhaber von Urheber- oder Markenschutzrechten und strenge
Strafen sollen abschrecken. Die vom Rat und Parlament vorgeschlagenen
Abänderungen sind aber für Konsumenten sehr nachteilig: jede, auch
kleinste Rechteverletzung zu privaten Zwecken kann grundsätzlich
verfolgt werden. Dass die Sanktionsmaßnahmen "verhältnismäßig" sein
sollen, ist für die AK-Konsumentenschützer kein Grund zur Entwarnung.
Der ursprüngliche Entwurf beschränkte sich noch auf gewerbliche
Piraterie oder "nachhaltige Schäden" für die Rechteinhaber.
OTS0167 2004-02-27/12:26
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