Ärztechef Brettenthaler: Schweigepflicht weiterhin oberstes Gut
"Schweigepflicht sollte Verfassungsrang haben" - für Vertrauensverhältnis Arzt-Patient "unverzichtbar"
Wien (OTS) - Aus gegebenem Anlass hat der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Dr. Reiner Brettenthaler, Ärzte daran erinnert, dass die ärztliche Schweigepflicht in der Praxis des Arztes als "eines der wichtigsten ethischen Gebote prinzipiell Vorrang vor anderen Überlegungen haben muss". Die ärztliche Schweigepflicht sei für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient eine "unverzichtbare Grundvoraussetzung" und dürfe "grundsätzlich weder durch die Informationsinteressen von Behörden noch durch andere Erwägungen ausgehebelt werden", betonte Brettenthaler am Freitag in einer Aussendung. Ausnahmen gebe es aus seiner Sicht nur dann, wenn eine öffentliche Gefährdung definitiv vorliege und ein Probant nachweislich in seiner eigenen Verantwortung überfordert sei. Reine Vermutungen erfüllten diese Kriterien nicht.
Der Ärztekammerpräsident bezieht sich mit seiner Wortmeldung auf einen Fall aus der aktuellen Berichterstattung, wonach einem älteren Autolenker aufgrund des Bekanntwerdens seiner medizinischen Daten bei der Verkehrsbehörde fast der Führerschein entzogen worden war. Im Rahmen einer Untersuchung für den Zweck von Steuererleichterungen wegen höherer Gesundheitsausgaben hatte ein Amtsarzt dem Mann schweren Prostata-Krebs und leichten Bluthochdruck bescheinigt. Die Daten waren dann offenbar über einen Datentransfer zur Führerscheinbehörde gelangt, die daraufhin Sorgen wegen möglicher Fahruntauglichkeit äußerte.
"Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre bei gesundheitlichen Fragen steht aus unserer Sicht höher als das Informationsinteresse der Gesellschaft. Die Ärztekammer tritt daher schon seit geraumer Zeit dafür ein, der ärztlichen Schweigepflicht Verfassungsrang zuzugestehen. Ebenso wie übrigens die Schweigepflicht anderer freier Berufe Verfassungsrang haben sollte", forderte Brettenthaler abschließend.
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