- 27.02.2004, 12:04:53
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Ärztechef Brettenthaler: Schweigepflicht weiterhin oberstes Gut
"Schweigepflicht sollte Verfassungsrang haben" - für Vertrauensverhältnis Arzt-Patient "unverzichtbar"
Wien (OTS) - Aus gegebenem Anlass hat der Präsident der
Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Dr. Reiner Brettenthaler, Ärzte
daran erinnert, dass die ärztliche Schweigepflicht in der Praxis des
Arztes als "eines der wichtigsten ethischen Gebote prinzipiell
Vorrang vor anderen Überlegungen haben muss". Die ärztliche
Schweigepflicht sei für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und
Patient eine "unverzichtbare Grundvoraussetzung" und dürfe
"grundsätzlich weder durch die Informationsinteressen von Behörden
noch durch andere Erwägungen ausgehebelt werden", betonte
Brettenthaler am Freitag in einer Aussendung. Ausnahmen gebe es aus
seiner Sicht nur dann, wenn eine öffentliche Gefährdung definitiv
vorliege und ein Probant nachweislich in seiner eigenen Verantwortung
überfordert sei. Reine Vermutungen erfüllten diese Kriterien nicht.
Der Ärztekammerpräsident bezieht sich mit seiner Wortmeldung auf
einen Fall aus der aktuellen Berichterstattung, wonach einem älteren
Autolenker aufgrund des Bekanntwerdens seiner medizinischen Daten bei
der Verkehrsbehörde fast der Führerschein entzogen worden war. Im
Rahmen einer Untersuchung für den Zweck von Steuererleichterungen
wegen höherer Gesundheitsausgaben hatte ein Amtsarzt dem Mann
schweren Prostata-Krebs und leichten Bluthochdruck bescheinigt. Die
Daten waren dann offenbar über einen Datentransfer zur
Führerscheinbehörde gelangt, die daraufhin Sorgen wegen möglicher
Fahruntauglichkeit äußerte.
"Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre bei gesundheitlichen
Fragen steht aus unserer Sicht höher als das Informationsinteresse
der Gesellschaft. Die Ärztekammer tritt daher schon seit geraumer
Zeit dafür ein, der ärztlichen Schweigepflicht Verfassungsrang
zuzugestehen. Ebenso wie übrigens die Schweigepflicht anderer freier
Berufe Verfassungsrang haben sollte", forderte Brettenthaler
abschließend.
OTS0150 2004-02-27/12:04
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