- 27.02.2004, 09:29:33
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Teilzeit müssen sich Eltern auch leisten können
Linz (OTS) - Noch vor dem Sommer soll es für Eltern, die in
Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten arbeiten, einen
Rechtsanspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit geben. In der
Diskussion um die Elternteilzeit ist ein Punkt völlig untergegangen:
Viele Eltern - vor allem aber alleinerziehende Mütter - können sich
Teilzeitarbeit gar nicht leisten.
Die Arbeiterkammer hat am neu geschaffenen Recht auf
Elternteilzeit vor allem kritisiert, dass die Einschränkung auf
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten nicht sachgerecht ist: In
Kleinbetrieben arbeiten mehr Teilzeitbeschäftigte als in größeren
Betrieben. Durch diese Einschränkung und durch die ebenfalls
erforderliche mindestens dreijährige Betriebszugehörigkeit wird der
Großteil der Eltern von diesem Recht von vornherein ausgeschlossen.
In der Diskussion untergegangen ist allerdings ein weiterer Punkt,
der ebenso einen Ausschließungsgrund für nicht wenige Eltern
darstellt: nämlich dass sie sich Teilzeit aus finanziellen Gründen
gar nicht leisten können.
Bei alleinstehenden Müttern liegt das auf der Hand: Wer etwa für
einen Vollzeitjob gerade einmal 1.200 - brutto bekommt (das sind 960
- netto monatlich), der kann nicht auf einen Teil seines Einkommens
verzichten. Zumal sich das auch auf die zukünftige Pensionshöhe
auswirken würde.
Andererseits würden gerade alleinstehende Eltern mehr Zeit für
ihre Kinder brauchen. Die Arbeiterkammer hat deswegen vorgeschlagen,
für den Zeitraum der Elternteilzeit einen teilweisen Ersatz des
entfallenden Einkommens vorzusehen. Als Vorbild könnten die
Regelungen für die Altersteilzeit dienen.
Nun klingt so ein Vorschlag angesichts ständiger Kürzungen bei den
Sozialleistungen vielleicht utopisch. Wir meinen aber: Unser
Sozi-alstaat muss ständig weiterentwickelt und an die sich ändernden
Bedürfnisse angepasst werden. Teilzeitarbeit scheint derzeit die am
ehesten gesellschaftlich akzeptierte Verbindung von Erwerbs- und
Betreuungsarbeit zu sein. Also müssen die Kosten auf alle aufgeteilt
werden, die davon reden, dass ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie ein Anliegen ist.
Daten und Fakten:
In Oberösterreich gibt es rund 17.000 Alleinerziehende mit Kindern
unter 15 Jahren, davon rund 13.000 unselbständig erwerbstätige
Frauen. Der Anteil der Bezieherinnen eines Zuschusses zum
Kinderbetreuungsgeld (Alleinstehende und Einkommensschwache) beträgt
etwa 10 Prozent aller Bezieherinnen. In Oberösterreich beziehen den
Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld etwa 3000 Personen.
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