Teilzeit müssen sich Eltern auch leisten können
Linz (OTS) - Noch vor dem Sommer soll es für Eltern, die in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten arbeiten, einen Rechtsanspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit geben. In der Diskussion um die Elternteilzeit ist ein Punkt völlig untergegangen:
Viele Eltern - vor allem aber alleinerziehende Mütter - können sich Teilzeitarbeit gar nicht leisten.
Die Arbeiterkammer hat am neu geschaffenen Recht auf Elternteilzeit vor allem kritisiert, dass die Einschränkung auf Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten nicht sachgerecht ist: In Kleinbetrieben arbeiten mehr Teilzeitbeschäftigte als in größeren Betrieben. Durch diese Einschränkung und durch die ebenfalls erforderliche mindestens dreijährige Betriebszugehörigkeit wird der Großteil der Eltern von diesem Recht von vornherein ausgeschlossen. In der Diskussion untergegangen ist allerdings ein weiterer Punkt, der ebenso einen Ausschließungsgrund für nicht wenige Eltern darstellt: nämlich dass sie sich Teilzeit aus finanziellen Gründen gar nicht leisten können.
Bei alleinstehenden Müttern liegt das auf der Hand: Wer etwa für einen Vollzeitjob gerade einmal 1.200 - brutto bekommt (das sind 960 - netto monatlich), der kann nicht auf einen Teil seines Einkommens verzichten. Zumal sich das auch auf die zukünftige Pensionshöhe auswirken würde.
Andererseits würden gerade alleinstehende Eltern mehr Zeit für ihre Kinder brauchen. Die Arbeiterkammer hat deswegen vorgeschlagen, für den Zeitraum der Elternteilzeit einen teilweisen Ersatz des entfallenden Einkommens vorzusehen. Als Vorbild könnten die Regelungen für die Altersteilzeit dienen.
Nun klingt so ein Vorschlag angesichts ständiger Kürzungen bei den Sozialleistungen vielleicht utopisch. Wir meinen aber: Unser Sozi-alstaat muss ständig weiterentwickelt und an die sich ändernden Bedürfnisse angepasst werden. Teilzeitarbeit scheint derzeit die am ehesten gesellschaftlich akzeptierte Verbindung von Erwerbs- und Betreuungsarbeit zu sein. Also müssen die Kosten auf alle aufgeteilt werden, die davon reden, dass ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Anliegen ist.
Daten und Fakten:
In Oberösterreich gibt es rund 17.000 Alleinerziehende mit Kindern unter 15 Jahren, davon rund 13.000 unselbständig erwerbstätige Frauen. Der Anteil der Bezieherinnen eines Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld (Alleinstehende und Einkommensschwache) beträgt etwa 10 Prozent aller Bezieherinnen. In Oberösterreich beziehen den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld etwa 3000 Personen.
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