Zum Inhalt springen

1. Sitzung der Expertengruppe Obsorgeverfahren im Justizministerium

Wien (OTS) - Gestern fand die erste Sitzung der anlässlich des Sorgerechtsstreites in Salzburg um den minderjährigen Christian W. von Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer eingerichteten Expertengruppe statt. Teilnehmer waren unter Vorsitz von Sektionschef Dr. Gerhard Hopf Vertreter der Richterschaft, der Rechtsanwaltschaft, der Richtervereinigung (Fachgruppe Familienrecht), der Kinder- und Jugendanwaltschaft, der Jugendwohlfahrt, Mitarbeiter des Kinderschutzzentrums sowie Sachverständige aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie und -psychiatrie, u.a. der bekannte Kinder- und Jugendpsychologe Univ.Prof. Dr. Max Friedrich.

Die Expertengruppe möchte noch vor dem Sommer dem Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer ein fertiges Ergebnis präsentieren. In der gestrigen Sitzung wurde vorerst der Rahmen der weiteren Gespräche abgesteckt, insbesondere, welche Themenbereiche nun im Detail erörtert werden sollen. Bereits heute zeichnete sich jedenfalls ein Konsens in die Richtung ab, dass bei der Durchsetzung von Obsorgeentscheidungen keinesfalls gegen das Kind Gewalt angewendet werden soll. In diesem Zusammenhang wurde auch ein erster Gedankenaustausch zur Frage vorgenommen, von wem und in welcher Form Obsorgeentscheidungen vollzogen werden sollen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Stellung des Kindes im Verfahren, die Vertretung seiner Interessen sowie die Frage der Verfahrensdauer und der beteiligten Personen.

Es wurden mehrere Themenschwerpunkte festgelegt, die in den weiteren Diskussionen nun detaillierter erörtert werden. Die Expertengruppe wird im März wieder zusammentreten.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Marie-Theres Resch-Ehrendorff
Pressesprecherin
Bundesministerium für Justiz
Museumsstraße 7
1070 Wien

Tel.: (++43-1) 52 1 52-2173
m-t.resch-ehrendorff@bmj.gv.at
http://www.bmj.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NJU0001