• 25.02.2004, 12:15:13
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ASFINAG: Vergleichbare Grundlagen sind die Vorraussetzung für die Gegenüberstellung von Infrastrukturkosten

Wien (OTS) - In Ergänzung zum heute in der Tageszeitung "Die
Presse" erschienenen Bericht über eine Studie von Verkehrsplaner Dr.
Max Herry zum Deckungsgrad von Infrastrukturkosten weist die ASFINAG
darauf hin, dass diese nur auf vergleichbaren Grundlagen berechnet
werden können. So muss zwischen einem volkswirtschaftlichen und dem
betriebswirtschaftlichen Rechenkreis, den die ASFINAG für die
Autobahnen und Schnellstraßen anwendt, unterschieden werden.

Der volkswirtschaftliche Rechenkreis, den Dr. Max Herry seinen
Berechnungen zu Grunde legt, beinhaltet alle Steuern und Abgaben
(Kraftfahrzeugsteuer, Mineralölsteuer, Normverbrauchabgabe, etc.) und
die Einnahmen aus Maut und Vignette. Dem gegenüber stehen die Kosten
der gesamten Straßenverkehrsinfrastruktur, sowie den Folgekosten des
Verkehrs durch Unfälle, Gesundheits- und Umweltschäden, die unterm
Strich zu einer Über- oder Unterdeckung der Infratruktur führen.

Der Rechenkreis für das hochrangige Straßennetz in Österreich
(Autobahnen und Schnellstraßen) setzt sich gemäß der
EU-Wegekostenrichtlinie aus den Maut- und Vignetteneinnahmen
einerseits und den direkten Kosten für den Bau, den Betrieb und die
Erhaltung des ASFINAG Streckennetzes andererseits zusammen. Mit der
Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut für alle Fahrzeuge über
3,5 t hzG. ist man der Kostenwahrheit für diese Fahrzeuge näher
gekommen. ASFINAG: "Von einer Überdeckung der Infrastrukturkosten auf
den Autobahnen und Schnellstraßennetz in Österreich kann daher nicht
gesprochen werden."(Ende)

OTS0129    2004-02-25/12:15

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