- 19.02.2004, 12:09:02
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U-Kommission - SP-Deutsch: "Wahrung des Datenschutzes und der Unschuldsvermutung haben oberste Priorität"
Wien (SPW-K) - "Es ist jedenfalls rechtlich abzuklären, wieweit
bei einer Nennung von Namen Datenschutzrechte oder die
Unschuldsvermutung verletzt werden", sagte heute der Sprecher der
SPÖ-Fraktion der Untersuchungskommission, Gemeinderat Christian
Deutsch, zur heutigen Diskussion in der Kommission zur Frage der
Nennung der Namen von jenen sechs Bediensteten des
Krankenanstaltenverbundes, gegen die Disziplinarverfahren eingeleitet
wurden. "Es geht darum, die Rechte der ArbeiternehmerInnen zu wahren:
Die Einleitung eines Verfahrens darf nämlich nicht zur
Vorverurteilung der Betreffenden führen." ****
Die Ladung des zuständigen Juristen der Magistratsdirektion der
Stadt und eines Datenschutzexperten werde klären, "welche rechtlichen
Folgen eine Nennung der betreffenden Namen nach sich ziehen könnte",
so Deutsch weiter. Die VertreterInnen von FPÖ und ÖVP hätten
offensichtlich kein Interesse an der Wahrung der Rechte von
ArbeitnehmerInnen. Statt sich intensiv in den Befragungen der
Wahrheitsfindung zu widmen, wird versucht, eine Polit-Show zu
inszenieren. Heute hat sich jedenfalls gezeigt, dass für die
VertreterInnen von FPÖ und ÖVP Fragen des Arbeitnehmerschutzes
nachrangig sind!" (Schluss)
Alle Infos zur Untersuchungskommission gibt es auf der Homepage des
SPÖ-Rathausklubs www.rathausklub.spoe.at.
Informationen und Rückfragen: Gemeinderat Christian Deutsch, Sprecher
der SPÖ- Fraktion der U-Kommission, Telefon 0664/202 96 01,
christian.deutsch@spw.at
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