- 19.02.2004, 12:05:00
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Urteile im Kaprun-Prozess: Alle Anschuldigungen gegen die Gletscherbahnen Kaprun AG und ihre Mitarbeiter vom Gericht widerlegt
Gutachter haben durch ihre hervorragende Arbeit Unfallursache geklärt. Auch nach dem Prozess bleibt Betroffenheit über das Unglück.
Kaprun (OTS) - "Am heutigen Tag hat der Rechtsstaat gewonnen" so
Harald Schiffl, Pressesprecher der Gletscherbahnen Kaprun AG, in
einer ersten Reaktion auf die Urteile im Kaprun-Prozess. Mehr als
drei Jahre nach dem Brandunglück der Gletscherbahn auf das
Kitzsteinhorn sind heute in Salzburg die drei beschuldigten
Mitarbeiter der Gletscherbahnen Kaprun AG sowie die anderen 13
Beschuldigten in allen Anklagepunkten freigesprochen worden.
Mitarbeit an der Aufklärung der Unfallursache
Seit dem Unfallstag, dem 11. November 2000, hat sich das
Unternehmen bemüht, alles zu tun, um an der Aufklärung der
Unfallursache mit zu helfen und den Behörden und dem Gericht alle
vorhandenen Informationen zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hat
die Gletscherbahnen Kaprun AG von Anfang an festgehalten, dass sie
überzeugt ist, dass das Unternehmen keine Schuld am tragischen
Unglück trägt. "Das Gericht hat nun eindeutig alle Anschuldigungen,
die in den letzten drei Jahren gegen unser Unternehmen und unsere
Mitarbeiter erhoben wurden, widerlegt", so Schiffl.
Mitgefühl mit Hinterbliebenen und rasche Hilfe
"Die Betroffenheit über das Unglück und das Mitgefühl mit den
Hinterbliebenen wird uns weiterhin begleiten", so Schiffl, der
betont, dass für die Gletscherbahnen neben der Mitwirkung an der
Ursachenforschung die rasche Soforthilfe für die Hinterbliebenen von
großer Wichtigkeit und Bedeutung war. "Wir wissen, dass mit Geld das
Leben eines Menschen nicht aufgewogen werden kann", so Schiffl,
"deshalb ist es für uns selbstverständlich gewesen, neben
finanziellen Hilfen und der durch das Eisenbahn- und
Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz (EKHG) festgelegten
verschuldensunabhängigen Haftung den Angehörigen auch durch ein
professionelles Betreuungsprogramm Unterstützung anzubieten."
Wenige Wochen nach dem Unfall hat die Gletscherbahn gemeinsam mit
der Generali-Versicherung erste Überbrückungsgelder und Soforthilfen
bereitgestellt.
Nach Bekanntgabe der angeblichen Unfallursache, im September 2001,
hat das Unternehmen gemeinsam mit der Generali-Versicherung die
verschuldensun-abhängige Haftung nach EKHG anerkannt und die
Hinterbliebenen ersucht, alle gerechtfertigten Ansprüche anzumelden.
Bei einer Versicherungssumme von Euro 23,2 Mio wurden bislang über
Euro 5 Mio an Schadenersatzansprüchen und Unterhaltszahlungen von der
Generali-Versicherung ausbezahlt, wobei sich diese Summe ständig
erhöht, insbesondere durch laufende Unterhaltszahlungen. Erstmals in
Österreich wurde allen nahen Verwandten der Opfer ein freiwilliges
Schmerzengeld in Höhe von jeweils Euro 7.267,-- angeboten und auch
von einer großen Zahl von Hinterbliebenen in Anspruch genommen.
Erkenntnisse aus den Gutachten sind Auftrag für die Zukunft
Im Rahmen des Prozesses haben die Gutachter unter anderem
festgestellt, dass derzeit generell übliche und vorgeschriebene
Prüfmethoden zur Brandsicherheit im Allgemeinen nicht ausreichend
und im Grunde ungeeignet sind. Dies, so stellten die Sachverständigen
weiters fest, könne aber im konkreten Fall nicht dem
Seilbahnunternehmen angelastet werden und sei eine Erkenntnis, die im
Laufe des Prozesses und - bei allem Bedauern - auch erst nach dem
Brandunfall von Kaprun getroffen werden kann. Weiters wiesen die
Gutachter darauf hin, dass Prüfzeichen, die Aussagen über die
Sicherheit von elektrischen Geräten wie etwa Heizlüftern machen,
Benutzer täuschen können und es dadurch dazu kam, dass durch die
Herstellerfirma ein nicht eigensicherer Heizlüfter in die
Gletscherbahn eingebaut werden konnte, der einen verhängnisvollen
Produktionsfehler aufwies, der für die Mitarbeiter der
Gletscherbahnen nicht erkennbar war. Mit großer Betroffenheit musste
etwa auch die Entdeckung des Sachverständigen DI Prader zur Kenntnis
genommen werden, dass die zum damaligen Zeitpunkt in nahezu allen
Seilbahnanlagen verlegten, sogenannten "Gummiwabenmatten", die über
alle erforderlichen Zertifikate verfügten, entgegen diesen
Zertifikaten tatsächlich nicht schwer brennbar und sogar stark
qualmend waren; die Erkenntnis des Gutachters hat unter anderem dazu
geführt, dass allein in der gesamten österreichischen Seilbahnbranche
rund 500.000m2 derartiger Matten ausgetauscht wurden.
"Wir sind der Meinung", betont Schiffl, "dass diese von den
Gerichtssachverständigen in akribischer Kleinarbeit zutage
geförderten Mängel im Prüfwesen nicht einfach so hingenommen werden
können." Deshalb werden die Gletscherbahnen Kaprun AG gemeinsam mit
Fachleuten und Behörden Überlegungen anstellen, wie sich diese
Erkenntnisse aus den Gutachten in Hinkunft insgesamt umsetzen lassen.
"Es trifft uns keine Schuld am Unfall vom 11.November 2000, das hat
das Gericht heute festgestellt", so Schiffl, "doch ist es für uns
selbstverständlich ein Anliegen, unseren Beitrag zur
Weiterentwicklung von Sicherheitsstandards zu leisten."
OTS0134 2004-02-19/12:05
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