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SCHAMBECK: LÄNDERKAMMERN LEISTEN DIENST FÜR FÖDERALISMUS UND DEMOKRATIE EINES STAATES
Früherer Bundesratspräsident bei Vortrag in Moskau
Wien/Moskau, 19. Februar 2004 (ÖVP-PK) Für Bundesstaaten zählt
eine Länderkammer zu den wesentlichen Merkmalen neben der Regelung
der Zuständigkeiten in der Ausübung der Staatsfunktionen sowie der
Aufteilung der Steuereinnahmen auf Bund und Länder. Das erklärte der
frühere oftmalige Bundesratspräsident Univ.Prof. Dr. Herbert
Schambeck heute, Donnerstag, in Moskau bei einem Vortrag zum
Zehnjahrjubiläum der Russischen Verfassung im Rahmen des
Föderationsrates in der Akademie der öffentlichen Dienste des
Russischen Präsidenten. Zu diesem Referat war Schambeck vom
Vorsitzenden des Föderationsrates, Sergej Moronow, eingeladen worden.
Das Referat Schambecks stand unter dem Titel "Allgemeines und
Besonderes in der Organisationsform und Tätigkeit der Oberhäuser der
Parlamente von Bundesstaaten". ****
"Länderkammern haben dann eine besondere Bedeutung, wenn sie neben
der Volksvertretung in ihrem Bereich der jeweiligen Gesetzgebung
nicht das gleiche parteipolitische, sondern ein weiteres Element oder
Moment zum Tragen bringen. Dies ist im Föderationsrat Russlands
gegeben, in dem Regionalinteressen zu repräsentieren sind und es
deshalb keine Fraktionen gibt. In einem Bundesstaat ist dies die
Vertretung der Interessen des jeweiligen Landes bzw. der Provinz oder
Region. Auf diese Weise üben Länderkammern mehrere Funktionen aus,
nämlich eine der Repräsentation der Föderalstruktur, der Integration
der politischen Verantwortung im Bundesstaat und der Kontrolle der
Gesetzgebung aus der Sicht der Länder", führte Schambeck aus.
Im Hinblick auf diese Kontrollfunktion der Länderkammern könne man
davon sprechen, dass sie einen Beitrag zur Gewaltenteilung im Staat
leisten. "Sie stellen eine Ebene des kritischen und initiativen
Mitdenkens, Miturteilens und Mithandelns dar." Bei der heutigen
Mehrzweckeverwendung des Staates sei dies gerade in der Gesetzgebung
von großer Bedeutung, zumal die Gesetzgebung im demokratischen
Verfassungs- und Rechtsstaat die Grundlage für das gesamte Handeln
des Staates ist, so Schambeck.
"Länderkammern, welche die in einem Bundesstaat den Ländern
verbliebenen Gestaltungsräume wahrzunehmen und zu bewahren haben,
können zur Freiheitssicherung des Einzelmenschen und zur Lebensnähe
der Gesetzgebung beitragen. Sie sollen das ganze Volk im Staat im
Auge haben, insbesondere die Wahrung der Menschenrechte
einschließlich des Minderheitenschutzes, und keinem Partikularismus
und Separatismus Achtung zollen. Dies ist ein Dienst, den auf diese
Weise solche Länderkammern nicht nur dem Föderalismus, sondern auch
der Demokratie eines Staates leisten können", schloss Schambeck.
(Schluss)
OTS0051 2004-02-19/10:03
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