• 18.02.2004, 12:48:50
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  • OTS0139 OTW0139

Militärbefugnisgesetz: Parnigoni fordert völlige Neuordnung des Rechtsschutzes

Rechtsschutzbeauftragte darf nicht dem Minister, sondern muss dem Parlament verantwortlich sein

Wien (SK) SPÖ-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni sieht sich
durch das Erkenntnis des VfGH zum Militärbefugnisgesetz in seiner
Forderung nach einer völligen Neuordnung des Rechtsschutzes
bestätigt. "Der Rechtsschutzbeauftragte darf nicht dem Minister,
sondern muss der gewählten Volksvertretung, also dem Parlament,
verantwortlich sein", so Parnigoni am Mittwoch gegenüber dem
Pressedienst der SPÖ. Er plädiert für die Schaffung einer eigenen
unabhängigen für den Rechtsschutz zuständigen Institution. Nur eine
unabhängige Instanz könne allfällige rechtswidrige Ermittlungen
wirksam stoppen. "Wenn man die Bürgerrechte ernst nimmt, ist eine
Institution ohne Abhängigkeiten, mit klaren Grundlagen und einer
entsprechenden Infrastruktur notwendig." Ein funktionierender
Rechtsschutz sei zum Schutz der Privatsphäre des Einzelnen aber auch
zum Schutz der ermittelnden Exekutivbeamten unabdingbar. ****

Der SPÖ-Sicherheitssprecher bedauert, dass "Innenminister
Strasser den Rechtsschutz stark vernachlässigt". So sei Strasser nach
seinem Amtsantritt bei der Einsetzung eines Rechtsschutzbeauftragten
säumig gewesen. "Tatsache ist, dass fünf Monate lang der gesetzlich
vorgesehene Rechtsschutz gefehlt hat. Das hat Strasser zu
verantworten", so Parnigoni.

Strassers "Unverständnis für Menschenrechte" ziehe sich wie
ein 'schwarzer Faden' durch seine Amtszeit: er habe trotz massiver
Bedenken der Datenschützer das Zentrale Melderegister eingeführt, er
habe gemeint, für die Beamten gebe es ein spezifisches Streikverbot
und er habe den Unabhängigen Bundesasylsenat dem Innenministerium
unterstellt. Und seine Bundesbetreuungsrichtlinie, die Asylwerber auf
Grund ihrer Herkunft aus der Bundesbetreuung ausgeschlossen hat,
wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben. (Schluss) se

OTS0139    2004-02-18/12:48

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