• 18.02.2004, 09:29:45
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Unterschrift kostet Kreditnehmer 11.721,31 Euro

Wien (AKNÖ) - Mit einem besonders dramatischen Fall wurden die
Kreditexperten der NÖ Arbeiterkammer konfrontiert: Die AK-Experten
ermittelten, dass ein niederösterreichisches Ehepaar 12.400 Euro
zuviel an Kreditzinsen bezahlt hat. Das Kreditinstitut erstattete
aber nur 700 Euro zurück.

Wie tausende andere Kreditnehmer auch, wandte sich ein
niederösterreichischer Konsument an die AKNÖ-Kreditexperten. Er
wollte sich von den AK-Profis einen Kredit, den er und seine Frau im
Juli 1991 über 500.000 Schilling bei der Raiffeisenbank
Lutzmannsburg aufgenommen und im Februar 2000 ausbezahlt hatten,
kontrollieren lassen. Die rechnerische Kontrolle desKredites stellte
sich als äußerst kompliziert und höchst zeitaufwändig dar, jedoch
konnten die AKNÖ-Konsumentenschützer schließlich den stolzen Betrag
von 12.421,31 Euro zu viel bezahlter Kreditzinsen ermitteln.

Kulanzgesuch von der Raiffeisenlandesbank Burgenland abgelehnt

In der Zwischenzeit hatte sich das Ehepaar jedoch selbst an das
Bankinstitut gewandt und eine Kontoberichtigung verlangt. Das
Ergebnis: Die Raiffeisenbank Lutzmannsburg legte dem Ehepaar ein
Vergleichsangebot über 700 Euro vor – mit dem Hinweis, die
Konsumenten sollten bald unterschreiben, da dieses Angebot jederzeit
zurückgezogen werden könnte. Das Ehepaar willigte am 30. April 2003
ein. Im Jänner 2004 musste es aber erfahren, dass die Experten der
Konsumentenberatung eine Summe von 12.421,31 Euro an zu viel
bezahlten Kreditzinsen ermittelt hatten. Der Haken an der Sache: Das
Ehepaar hatte eine Abfindungserklärung unterzeichnet. Trotzdem
versuchten die AKNÖ-Konsumentenschützer, die Raiffeisenbank
Lutzmannsburg zu einer kulanten Nachzahlung zu bewegen. Ohne Erfolg,
denn die Raiffeisenlandesbank Burgenland schaltete sich als
rechtlicher Vertreter der betroffenen Regionalbank ein und wies das
Kulanzgesuch ab. Die Ablehnung wurde mit der unterfertigten
Abfindungserklärung, einer mittlerweile eingetretenen Verjährung der
Ansprüche und einer fehlenden Rechtsgrundlage begründet.

Besser vorher informieren, dann unterschreiben

„Inhaltlich können wir die rechtliche Argumentation der
Raiffeisenlandesbank Burgenland nicht nachvollziehen, jedoch sind
uns aufgrund der unterfertigten Abfindungserklärung die Hände
gebunden“, meint AKNÖ Konsumentenschützer Ernst Hafrank. Diese
Sichtweise wird übrigens von den meisten anderen Raiffeisen-
Landesbanken nicht geteilt. So folgt man etwa in Wien,
Niederösterreich und Oberösterreich sehr wohl der Argumentation der
Konsumentenberatung.

AKNÖ-Präsident Josef Staudinger empfiehlt: „Auch wenn das Angebot
der Bank verlockend klingt, lassen Sie sich nicht zu einer schnellen
Unterschrift hinreißen. Nehmen Sie das Angebot des Kreditinstituts
entgegen und halten Sie vor der Annahme auf jeden Fall Rücksprache
mit unseren Experten.“ Rat suchende Kreditnehmer wenden sich an die
Servicehotline der AKNÖ-Konsumentenberatung: 0800/232323-1108.

OTS0028    2004-02-18/09:29

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKN

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