- 13.02.2004, 09:49:53
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ÖAMTC: Bei Schneekettenpflicht gilt es, die "stählerne Rutschversicherung" anzulegen
Schneeketten nicht für alle Fahrzeugmodelle geeignet
Wien (ÖAMTC-Presse) - Die starken Schneefälle führen immer wieder
zu schwierigen Fahrbedingungen. Beim ÖAMTC gingen zahlreiche Anrufe
besorgter Autolenker ein, die sich über eine Schneeketten- und
Winterreifenpflicht erkundigten. "In Österreich gibt es keine
gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von Winterreifen oder
Schneeketten. Allerdings können Behörden für einzelne Straßen oder
Gebiete eine Winterreifen- oder Schneeketten-Pflicht anordnen",
stellt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer klar.
Kommt aber der Autolenker mit seinem Fahrzeug an einen
Straßenabschnitt, wo ausschließlich Schneekettenpflicht angeordnet
ist, darf nicht ohne die "stählerne Rutschversicherung"
weitergefahren werden. Oft ist allerdings die Kettenpflicht mit der
Zusatztafel "ausgenommen Winterausrüstung" verordnet. In diesem Fall
ist die Weiterfahrt mit Winterreifen samt ausreichendem Profil
erlaubt.
Wer Sommerreifen montiert hat, sollte bei diesen Wetterbedingen im
Sinne der Verkehrssicherheit auf das Fahrzeug verzichten. "Bei einem
Unfall im Winter mit Sommerreifen bleibt der Versicherungsschutz der
Haftpflicht- und Kaskoversicherung zwar aufrecht, dennoch riskiert
der Autolenker bei einer fahrlässigen Verletzung von Personen ein
Verfahren vor dem Strafgericht", erinnert Hoffer.
Auf extremen Schneefahrbahnen ist die Schneekette das sicherste
Mittel für ein Fortkommen ohne durchdrehende Räder. Dennoch sollte
man vor dem Einsatz der Schneeketten einen Blick in die
Betriebsanleitung werfen: Wer entgegen der Hersteller-Bestimmungen
Schneeketten anlegt oder falsche Reifendimensionen verwendet,
risikiert Schäden am Blech oder an der Radaufhängung. Darüber können
an manchen Fahrzeugen trotz Serienbereifung wegen zu enger Radkästen
keine Schneeketten montiert werden. Bei gewissen Fahrzeugmodellen ist
der Einsatz sogar ausdrücklich verboten.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Michael Holzinger
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