• 12.02.2004, 12:10:08
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  • OTS0153 OTW0153

ARBÖ: Keine Zusatzkosten für Autofahrer durch Biodiesel

EU-Richtlinie zwingt nicht zur Beimischung - Widerspruch zu Agrardieselforderung

Wien (OTS) - Sollte es in Österreich zu einer Beimischung von
Biodiesel kommen, dürfen daraus keine Zusatzkosten für die Autofahrer
erwachsen. Der ARBÖ weist darauf hin ,dass die Autofahrer seit
Jahresbeginn ohnehin aus Umweltgründen eine höhere Mineralölsteuern
bei Benzin und Diesel in Kauf nehmen: mit der Entschwefelung der
Treibstoffe setzten die Autofahrer ein großes
Umweltverbesserungsprogramm um.

Aus dem Umweltministerium wurden nun Pläne bekannt, so rasch wie
möglich eine - 5 prozentige Beimischung von Biodiesel zum
Dieselkraftstoff zu realisieren. Man beruft sich dabei auf die
EU-Richtlinie 2003/30/EG vom 8. Mai 2003.

Gegen eine Beimischung bringt der ARBÖ eine Reihe von technischen,
umweltmäßigen und inhaltlichen Gründen vor:

* Technisch: Biodiesel greift gewisse Kunststoffteile des Autos an,
insbesondere im Alt-Kfz-Bestand.
* Umwelt: in beigemengter Form ist Biodiesel nicht mehr biologisch
abbaubar, sehr wohl aber in unvermischter Form
* Inhaltlich: Die EU-Richtlinie, auf die sich der Lebensminister
beruft, zwingt Österreich in keinster Weise sich auf Biodiesel
festzulegen. Dieser ist nur einer von 10 empfohlenen Biokraftstoffen
(z.B. auch reines Pflanzenöl, Bioethanol, Biogas, Biowasserstoff
usw.)

Zudem zwingt die EU-Norm Österreich auch nicht zur Beimengung von
Biodiesel nur bei Diesel. Schon gar nicht schreibt die Richtlinie
einen derart hohen Beimischungssatz von 5 Prozent bis 2005 vor. Als
Bezugswert für den EU-Richtwert gilt vielmehr der Energie-Inhalt
aller Otto- und Dieselkraftstoffe für den gesamten Verkehrssektor.
Demnach soll ein Anteil von 2 Prozent bis 2005 und ein Anteil von
5,75 Prozent bis zum Jahr 2010 auf alle Biokraftstoffe einfallen. Es
handelt sich zudem nur um einen "Richtwert", der von den
Mitgliedsländern nicht penibel einzuhalten ist.

Der Richtwert spricht vom gesamten Volumen von Kraftstoffen und
nicht von einem Beimengungsgrad bei jedem im Verkehr verwendetem
Treibstoff. Traktoren könnten daher sehr wohl mit 100 Prozent
Biodiesel fahren, um die Ökobilanz abzusichern.

Eine fünfprozentige Beimengung zum würde eine gewaltige Steigerung
der heimischen Rapsölproduktion oder einen massiven Zukauf von Raps
nötig machen. Derzeit liegt die Rapsölproduktion in Österreich bei
40.000 Tonnen.

Der Ausbau von Raps müsste entscheidend forciert werden, was für
die Bauern ein weiteres Förderprogramm darstellt. Oder aber man will
ein neues Geschäftfeld eröffnen: Den Import von Rapsöl aus den neuen
EU-Staaten.

Während die Regierung den Autofahrern aus Umweltgründen zur
Beimengung von Biodiesel zumutet, senkt sie für die Bauern ab 2005
die Mineralölsteuer auf Agrardiesel um zwei Drittel. Agrardiesel ist
nicht zu verwechseln mit Biodiesel, sondern normaler
Dieseltreibstoff. Mit dem Unterschied, dass er für Traktoren
eingesetzt wird und die Mineralölsteuer nur 9,8 Cent pro Liter
betragen wird. Zum Vergleich: Dieselfahrer müssen 30 Cent pro Liter
Diesel berappen.

Für den ARBÖ liegt die Lösung auf der Hand: Biodiesel in reiner
Form nur dort einsetzen, wo er ökologisch sinnvoll ist: Zum Beispiel
im Agrarbereich, in der Forstwirtschaft oder auch in Pisten- oder
Bundesheerfahrzeugen.

ARBÖ-Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar stellt fest. "Für uns im
ARBÖ kommt nicht in Frage, dass Autofahrer doppelt gemolken werden -
zuerst durch entschwefelungsbedingte Erhöhung der Mineralölsteuer und
dann mittels Verteuerung durch beigemischten Biodiesel."

Die EU-Richtlinien gehören auf den Tisch gelegt und korrekt
umgesetzt. Ansonsten fördert man die Landwirtschaft mit
steuergüstigem Agrardiesel und die Interessen der Importwirtschaft."

OTS0153    2004-02-12/12:10

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR

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