• 11.02.2004, 13:41:21
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PRINZ: SPÖ STELLT FREI GEWÄHLTEN ABGEORDNETEN IN PARLAMENTARISCHER FUNKTION IN FRAGE

Was ist das für ein Demokratieverständnis? - SPÖ-Fraktionsführer
zeigt erschreckende Unkenntnis der parlamentarischen Geschäftsordnung

Wien, 11. Februar 2004 (ÖVP-PK) Was ist das für ein
Demokratieverständnis, einen frei gewählten Abgeordneten in Ausübung
einer parlamentarischen Funktion in Frage zu stellen?, so heute,
Mittwoch, ÖVP-Abg. Nikolaus Prinz, Mitglied im Ständigen
Unterausschuss des Rechnungshofausschusses, zur Forderung der
Opposition nach einer Änderung der Vorsitzführung im Ständigen
Unterausschuss des Rechnungshofausschusses. SPÖ-Rechnungshofsprecher
Günther Kräuter zeigt zudem eine erschreckende Unkenntnis der
parlamentarischen Geschäftsordnung. Nachdem er schon im Sommer ein
vertrauliches Sitzungsprotokoll zur Causa Grasser
geschäftsordnungswidrig ins Internet gestellt hat, worauf er
schriftlich vom Nationalratspräsidenten aufgefordert wurde, dies zu
unterlassen, hat er heute bereits zum zweiten Mal sein mangelndes
Wissen bewiesen: Er hat heute einen völlig unzulässigen Antrag auf
Abwahl eines Obmannes eingebracht, obwohl eine Abwahl nach der
Geschäftsordnung gar nicht vorgesehen ist, erläuterte Prinz. ****

"Die Obmannwahl erfolgt grundsätzlich für die Gesetzgebungsperiode
des Nationalrats. Das haben die anwesenden Juristen der
Parlamentsdirektion festgestellt", so Prinz, der auch auf Paragraph
34 der Geschäftsordnung hinwies, zu dem im allgemein anerkannten
Kommentar Zögernitz/Atzwanger festgehalten ist: "Eine Abwahl von
Ausschussorganen sieht das Gesetz jedoch nicht vor."

Der ÖVP-Abgeordnete weiter: "Der Vorsitzende konnte daher aus
Geschäftsordnungsgründen einen Abwahlantrag gar nicht zulassen. Die
Geschäftsordnung des Nationalrats hat klare Vorgaben, an die sich
alle Abgeordneten zu halten haben. Der derzeitige Vorsitzende ist
entsprechend der Geschäftsordnung gewählt und führt seine Funktion
gewissenhaft und gut aus." Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die
Opposition nun eine Änderung wolle, nur weil der Obmann etwas vom
Agrarbereich verstehe. "Heißt das für die SPÖ, dass eine Mutter nicht
im Familienausschuss sitzen darf?", so Prinz weiter.

Der ÖVP-Abgeordnete wies zudem darauf hin, dass die Verteilung der
Ausschussfunktionen immer einvernehmlich erfolgt und die von der SPÖ
gewünschte Vorgangsweise nicht nur dem Gesetz, sondern auch der
Praxis widerspreche und grundsätzlich zum Nachteil der Opposition
wäre, weil für die Wahl die Mehrheit notwendig ist.
(Schluss)

OTS0161    2004-02-11/13:41

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK

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