- 11.02.2004, 10:16:23
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Jost: Neue Heimverordnung würde Hunderte Pflegebedürftige obdachlos machen
90 % Einzelzimmer ohne Übergangsbestimmungen, keine Regelung für Altenfachkräfte - Schaunig glänzte durch Abwesenheit im Sozialfonds
Klagenfurt, 2004-02-11 (fpd) Würde die neue Verordnung für Alten- und
Pflegeheime so in Kraft treten wie sie im Sozialfonds und in der
Landesregierung vorgelegt wurde, wären in Kärnten Hunderte
Pflegebedürftige mit einem Schlag obdachlos. Denn die Verordnung
schreibe in den Heimen 90% Einzelzimmer vor. Die überzähligen Betten
sollten laut Verordnung aus den Zimmern entfernt werden. "Doch was
ist, mit den Pflegebedürftigen, welche in diesen Betten liegen?
Allein deshalb ist die Verordnung nicht akzeptabel", erklärte heute
LAbg. Siegfried Jost.
Es müssten dringend Übergangsbestimmungen festgelegt werden. Jost
verweist auf die Heime in Ferlach und Moosburg, wo es noch Vier- und
Dreibettzimmer gibt. Allein hier müssten, wenn die Verordnung wie
Schaunig fordert, noch heuer in Geltung komme, Dutzende alte Menschen
woanders unterbracht werden.
Vollkommen ungelöst sei in der Verordnung auch die Anerkennung der
Altenfachkräfte, die in Kärnten ausgebildet werden. Wenn man
richtigerweise mehr Personal in den Heimen haben wolle, müsse man
auch klar definieren, welche Aufgaben Altenfachkräfte erledigen
dürfen. In anderen Bundesländern habe man dies längst gemacht.
Überdies habe die Diskussion im Sozialfonds gezeigt, dass die
geforderte Anzahl von Pflegefachkräften derzeit in Kärnten nicht zu
bekommen sei. Daher sei auch eine Ausbildungsoffensive notwendig,
erklärte Jost.
Die Art und Weise wie die zuständige Referentin Schaunig Kandut diese
Verordnung durchbringen wollte sei, so Jost, ebenfalls unakzeptabel.
Sie habe es nicht der Mühe wert gefunden, bei der Diskussion rund um
diese Verordnung im Sozialfonds anwesend zu sein und die offenen
Fragen von den Vertretern der Heimbetreiber (Caritas- Direktor Dr.
Omelko) zu beantworten. Eine so wichtige Materie, die überdies viele
zusätzliche finanzielle Mittel erfordere, würde wohl die Anwesenheit
der dafür zuständigen Referentin notwendig machen. Überdies habe auch
ein Vertreter der Gemeinden gefehlt. Diese würden ja jetzt schon über
zu hohe Sozialkosten klagen, sodass ihre Stellungnahme zu dieser
Verordnung unbedingt erforderlich sei.
Weil der vorliegende Entwurf noch etliche Mängel enthalte und
überdies die wichtigsten Verantwortlichen gefehlt hätten, sei
beschlossen worden, dass die nötige Diskussion über die Verordnung
mit all ihren finanziellen Konsequenzen in einem adäquaten Rahmen
stattfinden müsse. "Es ist keine seriöse Sozialpolitik, wenn man eine
Verordnung genehmigen würde, bei deren Beschlussfassung man schon
weiß, dass sie nicht einzuhalten ist. Es ist daher notwendig, die
wichtigen Qualitätssteigerungen in den Alten- und Pflegeheimen mit
Augenmaß, mit einem fixen Zeitplan und mit fix kalkulierten Kosten zu
beschließen. Das Thema ist zu ernst, um kurz vor der Wahl noch
politisches Kleingeld damit zu erlösen", sagte Jost abschließend.
OTS0045 2004-02-11/10:16
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