• 11.02.2004, 09:26:56
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Ab 31. März Umlaute und Sonderzeichen in .at-Domains und E-Mail-Adressen möglich

Weiterhin kein "ß" - WKÖ-Bundessparte Information + Consulting gibt nützliche Tipps, was bereits im Vorfeld einer Reservierung zu beachten ist

Wien (PWK098) - "Ab 31. März wird es auch im ‚österreichischen’
Internet unterhalb der Top Level-Domain .at möglich sein, Domainnamen
mit Umlauten zu registrieren", so Hans-Jürgen Pollirer, als Obmann
der Bundessparte Information + Consulting in der Wirtschaftkammer
Österreich (WKÖ) oberster Interessenvertreter der heimischen IT-,
Kommunikations-, Consultingbranche. "Möglich wird die Verwendung von
Wörtern mit Umlauten in Domainnamen durch die Einführung des neuen
Standards "Internationalized Domain Name", kurz IDN." Insgesamt wird
die Verwendung von 34 neuen Zeichen - darunter die Umlaute "ä", "ü",
und "ö" - möglich sein. Weiterhin nicht geben wird es das "ß" in
Internet-Adressen.

Wie bei der neuen Top Level-Domain .eu, die ab November 2004
verfügbar sein soll (siehe dazu Aussendung PWK015 vom 14.1.2004),
gilt es aber im Zusammenhang mit "Bücher.at", "Frühling.at" & Co.
einige Dinge zu beachten.

Bezüglich Reservierung der gewünschten Domain gilt:
1.) Es existiert keine Möglichkeit der (kostenpflichtigen)
Vorreservierung, die in weiterer Folge den Erhalt der Domain
garantiert. "Daher Hände weg von kostenpflichtigen Angeboten zur
Vorreservierung!", so der IT-Sicherheitsexperte Pollirer.
2.) Für die Reservierung wird die zeitliche Reihenfolge der
Anmeldungen ausschlaggebend sein ("First come, first
served"-Prinzip).
3.) Private User, die direkt bei nic.at registrieren, sind
prinzipiell - und auch im konkreten Fall der .at-Umlaut-Domains -
gleichberechtigt mit Providern.

"Eine registrierte Webseiten- oder E-Mail-Adresse mit Domain-Namen
wie beispielsweise Flügel.at gewährleistet aber noch nicht die
Erreichbarkeit im World Wide Web", weiß Gerhard Laga von der
Abteilung für Rechtspolitik der WKÖ: "Denn außerhalb des deutschen
Sprachraumes können Internet-User die Buchstaben ä, ö oder ü nicht
eintippen, weil auf deren Tastaturen keine Taste bzw.
Tastenkombination dafür vorgesehen ist."

Zudem können sich zukünftige Inhaber von Umlaut-Domains zum Zeitpunkt
der offiziellen Einführung auf die sogenannte Auflösung im
internationalen Bereich anfangs nicht hundertprozentig verlassen.
Nicht alle Programme (E-Mail-Clients, Browser) und Anwendungen
unterstützen den IDN-Standard. Wer testen will, ob sein Browser
bereits IDN- also Umlaut-fähig ist, kann die URL http://grün.knipp.de
ansurfen, die ein Provider zu diesem Zweck eingerichtet hat. Ist das
noch nicht der Fall, kann zumindest für den Internet Explorer ein
Plug-in, das auf www.idnnow.com zum Download angeboten wird, Abhilfe
schaffen.

Trotz all dem aber gilt: "Reserviert jemand eine
Umlaut-Internetadresse, dann ist sie weg. Weil auch da gibt es jede
Adresse weltweit nur einmal", gibt Laga zu bedenken. Im Falle, dass
jemand sich ohne Berechtigung (Marke, Name, Firma) eine bestimmte
Domain sichert, kann dagegen zwar vom Rechteinhaber juristisch
vorgegangenen werden. Das könnte aber in eine jahrelange,
kostspielige Angelegenheit ausarten.

In Bezug auf E-Mail-Adressen mit Umlauten gilt es bereits im Vorfeld
einer eventuellen Reservierung Folgendes zu beachten: Der
IDN-Standard bezieht sich ausschließlich auf den Domainnamen, also
das, was rechts des @-Zeichens steht. So kommt es, dass sich der User
Jürgen Grönland mit der Mail-Adresse juergen@grönland.at begnügen
wird müssen. (JR)

OTS0030    2004-02-11/09:26

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