• 10.02.2004, 12:26:34
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  • OTS0116 OTW0116

Teilzeit für Eltern: Rechtsanspruch kein optimaler Beitrag zur Erhöhung der Teilzeitquote Wirtschaft hätte freiwillige Anreize und Fördermöglichkeiten bevorzugt

Wien (PWK093) - Der im Ministerrat beschlossene Anspruch auf
Teilzeit für Eltern ist aus Sicht der Wirtschaftskammer keine
optimale Lösung im Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Anstelle eines Rechtsanspruchs auf Gesetzesbasis hätte die Wirtschaft
organisatorische und finanzielle Anreize bevorzugt, weil diese
effizienter zur Förderung des Potentials an Teilzeitbeschäftigung
beitragen, stellte Reinhold Mitterlehner, stellvertretender
Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, fest.

In Zeiten eines beträchtlichen Sockels an Arbeitslosen sei es für die
Betriebe unverständlich, wenn die Dispositionsfreiheit der
Unternehmen durch Rechtsansprüche weiter eingeschränkt werde. Dies
könnte angesichts der Arbeitsmarktsituation eben dazu führen, dass
dem gemeinsamen Anliegen die Teilzeitquote zu erhöhen entgegengewirkt
wird, weil weniger Frauen als bisher in Unternehmungen aufgenommen
werden.

Der Wirtschaft ist es einigermaßen gelungen, die nunmehr beschlossene
Regelung praxiskonform auszugestalten. So sind Klein- und
Mittelbetriebe bis 20 Mitarbeiter von der Regelung ausgenommen, weil
ein Kleinbetrieb durch überbordende Teilzeitansprüche organisatorisch
restlos überfordert wäre. Weiters ist im Gesetz festgelegt, dass
Teilzeitbeschäftigung nicht die Organisation, den Arbeitsablauf oder
die Sicherheit unverhältnismäßig beeinträchtigen darf. Daher wird in
der Praxis darauf Rücksicht zu nehmen sein, dass gerade
Schichtbetriebe oder Unternehmen, die schon bisher eine hohe
Teilzeitquote aufweisen durch zusätzliche Ansprüche nicht übermäßig
belastet werden können.

Damit auch kleine und mittlere Betriebe Teilzeitarbeit für die Eltern
anbieten können, erwartet die Wirtschaft die Fixierung ganz konkreter
Beihilfen bei der Einstellung von Ersatzkräften um erhöhte
betriebliche Aufwendungen abzugelten. Zielgerichtete
Förderungsmöglichkeiten sollte es aber auch für Betriebe mit über 20
Mitarbeitern geben.

Um tatsächlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu steigern,
sei es ein Gebot der Stunde, auch den Ausbau von flächendeckenden
Kinderbetreuungseinrichtungen zu forcieren. Gerade am Nachmittag
fehlt es an entsprechenden Betreuungsplätzen für Kinder und
Jugendliche. (RH)

OTS0116    2004-02-10/12:26

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