• 07.02.2004, 14:28:34
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  • OTS0033 OTW0033

Matznetter: 10.000 Euro gingen vom Verein an Grasser - Sachlage ist glasklar

Grassers Klagsdrohungen können daran nichts ändern

Wien (SK) Die Sachlage hinsichtlich des gestern von Finanzminister
Grasser bestätigten Zahlungsflusses vom Verein zur Förderung der New
Economy in Höhe von 10.000 Euro (137.603 Schilling) an Karl-Heinz
Grasser sei "glasklar", sagte SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter
am Samstag. Nur für den Fall, dass nicht Karl-Heinz Grasser, sondern
der Verein New Economy, die Bank Austria, der Raiffeisenverband und
weitere ca. 60 "Spender" zusammen die Fondsgründer des
"Karl-Heinz-Grasser Sozialfonds" Fondsgründer im Sinne der §§ 22 ff.
Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz (BStFG), BGBl. Nr. 11/1975 idF
BGBl. Nr. 256/1993 wären, würden die gestrigen Rechtfertigungen von
Grasser und Winkler rechtlichen Gehalt haben, so Matznetter gegenüber
dem SPÖ-Pressedienst. ****

Da nach allen bisher bekannt gemachten Umständen aber Karl-Heinz
Grasser als Fondsgründer gem. § 24 BStFG die schriftliche,
unwiderrufliche Erklärung mit notariell beglaubigter Unterschrift
abgegeben hat, einen bestimmten Teil seines Vermögens für
gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu widmen, steht laut Matznetter
fest, dass "vom Verein zur Förderung der New Economy, somit letztlich
aus den von der Industriellenvereinigung an den Verein bezahlten 3,9
Millionen Schilling, ein wesentlicher Betrag in Höhe von 10.000 Euro
an Grasser geflossen ist".

An den Sozialfonds könne der Betrag im ersten Quartal 2003 nicht
geflossen sein, so Matznetter weiter, da der Fonds (nach der klaren
Rechtslage gem. § 26 Abs 4 BStFG) erst mit der behördlichen
Entscheidung über die Zulässigkeit des Fonds, also erst mit Bescheid
vom 22. Dezember 2003, Rechtspersönlichkeit erlangt hat. "In
Ermangelung seiner Existenz kann daher der Fonds niemals der
Empfänger der 10.000 Euro gewesen sein", sagte der
SPÖ-Budgetsprecher.

Da es der Fondsgründer gewesen sei, der sich zur Widmung des
bestimmten Vermögens von 40.000 Euro verpflichtet habe und dieser
wohl nicht über das Vermögen des Vereines, der Bank Austria oder des
Raiffeisenverbandes frei verfügen könne, treffe diese eingegangene
Verpflichtung ausschließlich den Fondsgründer und sein Vermögen,
erläuterte Matznetter. Die "Spenden" - so auch jene des Vereins -
seien daher Zuwendungen an den Fondsgründer Grasser und an niemand
anderen. Ob diese Spenden schenkungssteuer- (keine Gegenleistung)
oder einkommen- und umsatzsteuerpflichtig (Gegenleistung wie es z.B.
ein Vortrag sein könnte) sei eine Frage, die die Finanzbehörden
klären müssen, so Matznetter.

Die angedrohte Klage ist für Matznetter "eine gute Gelegenheit im
Rahmen des Gerichtsverfahrens - wo ein 'Herumgerede um den heißen
Brei' wie in der gestrigen 'ZiB 2' nicht möglich sein wird - die
Vorlage aller Dokumente, die Zeugenaussagen aller Beteiligten unter
Wahrheitspflicht und somit letztlich die Klärung der offenen Fragen
rund um diesen Vorgang zu erwirken". Matznetter weiter: "Wenn die
Regierungsparteien im Parlament weiter gegen einen
Untersuchungsausschuss mauern, dann wäre dieses Gerichtsverfahren für
die SPÖ eine gute Sache, weil dort vieles in einem geordneten
Verfahren und in aller Öffentlichkeit einer Klärung zugeführt werden
kann."

Als "politisch besonders peinlich" bezeichnete Matznetter, dass der
angeblich so sozial tätige Finanzminister Grasser von seinem
Ministergehalt gerade mal 1.000 Euro - somit nur ein Fünfzehntel
eines Brutto-Monatsministerbezugs - eingezahlt hat. Den Rest habe er
sich von anderer Seite zahlen lassen, wie aus der gestrigen
Aussendung von Notar Dr. Weissmann hervorgehe.

Gestern sei auch bekannt geworden, dass offenbar seitens der
Industriellenvereinigung (IV) Mitte Juni 2003 weitere 75.000 Euro an
den Verein zur Förderung der New Economy gegangen sein sollen.
Matznetter fordert in diesem Zusammenhang Grasser und Winkler auf,
offenzulegen, ob die Rückzahlung dieses Betrages sofort oder gar erst
nach einer Aufforderung der IV Ende Juni 2003 erfolgte. Weiters fragt
Matznetter, ob 75.000 nicht vielleicht einfach eine Quartalszahlung
der IV gewesen sei, da vier mal 75.000 jährlich 300.000 und damit auf
Euro aufgerundet zufälligerweise wieder den bereits für 2001
zugegebenen Gesamtbetrag von ca. 4 Millionen Schilling ergeben. "Gibt
es vielleicht außer dem Verein New Economy noch einen anderen
'Reptilienfonds' im Umfeld des Finanzminister? Das würde erklären,
wieso die 75.000 eine 'Fehlüberweisung' der IV wären. Hier ist noch
manches im Dunkel und unser Antrag auf U-Ausschuss vom kommenden
Dienstag im Parlament umso dringlicher", sagte Matznetter weiters.

Bezüglich der Vortragshonorare wies Matznetter darauf hin, dass die
Darstellung des Steuerberaters von Grasser in der gestrigen OTS 171
von der Grasser-Pressesprecherin Bergauer "nicht einer gewissen Komik
entbehrt", da doch dort zuerst ausgeführt werde, dass in keinem Fall
über die Höhe einer Spende verhandelt worden sei, aber dann sich
alleine schon aus der Aufstellung der "Spenden" aus Anlass zweier
Vorträge 2002 - wenn man die Beträge addiert - ergebe, dass sowohl
die Kärntner Raiffeisenbank als auch die Oberbank Linz wahrscheinlich
aus purem Zufall heraus in Summe genau jeweils 7.500 Euro bezahlt
haben. "Wir haben halt schlaue Damen und Herren bei unseren Banken,
die ahnen die Wünsche des Finanzministers, ohne dass dieser oder sein
Büro etwas zur Höhe der erwünschten Überweisungen etwas sagen", so
Matznetter.

Nachdem Grasser als erster Finanzminister der Zweiten Republik, bei
dem ein Geldfluss von einem Lobbyistenverein der Industrie - deren
Mitglieder die größten Steuerzahler des Landes sind - über einen
Verein der Mitarbeiter seines Ministerbüros auf ein ihm als
Fondgründer zuzurechnendes Treuhandkonto bei einem Notar durch seine
eigenen gestrigen Aussagen erwiesen sei, "die politische und
moralische Erfordernis des sofortigen Rücktritts nicht erkennt, ist
es nunmehr verfassungsmäßige Aufgabe des Bundeskanzlers, dem
Bundespräsidenten die Abberufung des Finanzministers vorzuschlagen".
"Tut Schüssel das nicht, ist er in der Affäre Grasser selbst
mitverantwortlich", sagte Matznetter abschließend. (Schluss) se

OTS0033    2004-02-07/14:28

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