• 02.02.2004, 10:51:29
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Unsichere Überweisungsautomaten

Kinderzeichnung am Erlagschein als Unterschrift akzeptiert.

Wien (AKNÖ) - In Sachen Überweisungen ist vieles möglich. Gerade
wenn Konsumenten mit Hilfe sogenannter Überweisungsboxen Geld von
ihrem Konto auf ein anderes transferieren möchten. So wandte sich
ein nö. Verbraucher an die Konsumentenschutzexperten der
Niederösterreichischen Arbeiterkammer. Da er wissen wollte, wie gut
es um die Sicherheit der aufgestellten Boxen bestellt ist, tätigte
er innerhalb kurzer Zeit 2 Überweisungen: Eine mit einem Kürzel, das
man mit viel gutem Willen noch als Unterschrift deuten könnte, die
andere Überweisung „signierte“ er mit zwei Kinderzeichnungen! Beide
Überweisungen wurden von dem Automaten angenommen und der Betrag vom
Konto des Verbrauchers abgebucht. Der Konsument wandte sich sofort
an die AKNÖ. „Das ist für uns Konsumentenschützer die Bestätigung
dafür, dass ein Automat keinen Berater ersetzen kann. Denn bei einem
Berater hat man die Garantie, dass die Unterschriften auf den
Erlagscheinen kontrolliert werden. Bei den Überweisungsboxen werden
Erlagscheine angenommen und später die Überweisung ohne
Sicherheitskontrolle durchgeführt“, kritisiert AKNÖ-Bankexperte
Martin Hofecker. Nach Ansicht von AKNÖ-Präsident Josef Staudinger
ist dies ein grobes Versäumnis der Bank. Denn diese Vorgehensweise
stellt den Schutz vor Zugriffen auf das eigene Konto in Frage.
Deshalb lautet der AK-Tipp: Konsumenten sollen ihre Kontoauszüge
ganz genau auf Unregelmäßigkeiten überprüfen. Denn im Fall des
Falles muss die Bank dem Kunden den entsprechenden Betrag
zurückerstatten.
Schluss

OTS0058    2004-02-02/10:51

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKN

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