- 01.02.2004, 12:00:00
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VP-Ulm: SPÖ-Wien bestätigt Notwendigkeit einer Stadtpolizei
Sicherheitsagenden werden ausgelagert
Wien (VP-Klub) Jetzt ist es offiziell! Mit heutigem Datum, 1. Februar
2004, werden von der Stadt Wien Sicherheitsagenden ausgelagert. Die
Überwachung von Teilen Wiens wird in Zukunft einem privaten
Sicherheitsdienst überantwortet. Dieser solle sich - vorerst nur im
Bereich der Donauinsel - um die Exekutierung ortpolizeilicher
Verordnungen, wie etwa der Reinhalte- oder der GrünanlagenVO, kümmern
und diesbezügliche Missstände abstellen. Dies gehöre nicht zu den
vordringlichen Aufgaben der Bundespolizei - so die offiziellen
Begründung. Damit wird eingestanden, dass einerseits ortspolizeiliche
Verordnungen eindeutig in den Zuständigkeitsbereich der
Stadtverwaltung fallen und andererseits von dieser aber bislang nicht
exekutiert wurden.
Diese Vorgangsweise der SP-Stadtverwaltung bestätigt die Berechtigung
der ÖVP-Forderung nach Einrichtung einer Wiener Stadtpolizei. "Wir
haben das wiederholte Male gefordert, von der in Wien herrschenden
absoluten SP-Herrschaft wurde dies aber bisher immer abgelehnt. Jetzt
haben sie die Notwendigkeit endlich eingesehen", so ÖVP-Wien
Sicherheitssprecher LAbg. Wolfgang Ulm.
Privater Dienst wäre nicht notwendig - Wien hätte ausreichend
Personal
Allerdings stelle sich die Frage, warum ein privater
Sicherheitsdienst mit der Leistungserbringung beauftragt wurde, wo
doch die Gemeinde Wien über eine mehr als ausreichende
Personalreserve verfüge. So leiste sich die Stadt Wien den Luxus,
Gemeindebedienstete schon mit dem Erreichen des 60sten Lebensjahres
in Pension zu schicken. Bundesweit sei das Pensionsantrittsalter für
Beamte und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft mit 61,5 Jahren
(aufsteigend bis 65) festgesetzt, aber Wien habe bis heute nicht
nachgezogen. Durch die Anpassung in Wien würden um ca. 3000
Bedienstet mehr zur Verfügung stehen. Personal gebe es also genügend,
würde man nicht aus Rücksichtnahme auf eigene Beamte und
Personalvertreter darauf verzichten, diese zu aktivieren, stellt Ulm
fest.
Zu hinterfragen wäre überdies, so Ulm abschließend, ob die
Auftragsvergabe freihändig, oder doch nach vorangegangener
Ausschreibung erfolgte.
OTS0018 2004-02-01/12:00
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