• 30.01.2004, 12:43:00
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  • OTS0168 OTW0168

Hagen: Fall Cheibani W.: Skandalentscheid des UVS klar abzulehnen

Wien, 2004-01-30 (fpd) - Der Entscheid des UVS im Falle des Todes von
Cheibani W. gegen die amtshandelnden Polizisten sei klar abzulehnen,
betonte heute der freiheitliche Bundesrat Christoph Hagen. Bei diesem
Spruch handle es sich um eine Entscheidung am "grünen Tisch" ohne
Kenntnis von den wirklichen Ereignissen vor der Festnahme des
Cheibani W. ****

Nur wer eine unter Drogen- oder Alkoholeinfluß stehende Person in
Rage erlebt habe, könne in solchen Fällen objektiv entscheiden, ist
Hagen überzeugt. Dauernde Übergriffe auf Exekutivbeamte bei
Amtshandlungen wie beispielsweise Abschiebungen würden die immer
ungehemmter werdende Brutalität gegenüber der Exekutive bezeugen. Die
Exekutivbeamten würden sich bei solchen Entscheidungen künftig
überlegen, nicht einzugreifen, anschließend die Verletzten zu
versorgen und zur Anzeige zu bringen. Nur glaube er nicht, daß der
hilfesuchenden Bevölkerung dadurch geholfen wäre, betonte der
freiheitliche Bundesrat.

Hagen stellte in Frage, ob noch eine Zwangsgewalt zur Durchsetzung
der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit gebraucht würde, wenn
die Exekutivbeamten diese nicht ausüben dürften, ohne immer sofort
der Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung ausgeliefert zu sein.
Solche Entscheide, wie von diesem angeblich "unabhängigen"
Verwaltungssenat, würden zur Verunsicherung in der Exekutive führen
und die Hemmschwelle für Angriffe auf amtshandelnde Exekutivbeamte
drastisch heruntersetzen, sowie Exekutivbeamte als "Freiwild"
abstempeln, ist Hagen überzeugt. (Schluß)

Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat

OTS0168    2004-01-30/12:43

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