- 28.01.2004, 13:14:51
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RFS: Niederlage der linken Reformverweigerer nun höchstrichterlich!
Wien 2004-01-28 - In seinem Urteil bestätigte der
Verfassungsgerichtshof die von der SPÖ angefochtenen
Universitätsreform. Das zur Diskussion stehende Universitätsgesetz
(UG) 2002 wurde in allen wesentlichen und wichtigen Punkten
bestätigt. Lediglich die erst ab 2007 relevanten
Leistungsvereinbarungen, welche die Grundlage für die
Mittelverteilung zwischen Universität und Bund regeln, wurden
aufgehoben. Nun stehen ganze drei Jahre zur Verfügung, um dieses
Kontrollregelung neu zu struktuieren.
Die so verteufelte neue Uni-Struktur bliebe jedoch unangetastet und
macht, wie RFS-Vorsitzende Gudrun Gatternigg betonte, klar, daß die
Regelungen des UG 2002 ein voller Erfolg sei. Erstmals in der
Geschichte sei es einem unabhängigen Gremium, dem Universitätsrat,
gestattet, über die Arbeit und das Schaffen der Universität zu
urteilen. Dies sei deshalb wichtig so Gattternigg, weil bislang die
Universitätsangehörigen über ihr eigene (!) Arbeit urteilen konnten.
"Und wer gibt sich schon selbst schlechte Noten?"
Ab jetzt übernehme die Beurteilung ein Gremium, welches aus
universitätsfremden Personen zusammengesetzt sei, und somit
größtmögliche Objektivität und Unabhängigkeit der
Entscheidungsfindung garantiert. "Daher ist es nicht schwer
verwunderlich, daß die Linken förmlich Gift und Galle spucken, wenn
"ihre" Universität nun von außen geprüft wird und keinerlei
Packeleien mehr möglich sind", so Gatternigg.
Darüber hinaus forderte der RFS ein hartes Vorgehen gegen jene
Chaoten, die Rektor Winckler mit einer Torte bedachten. "Dieses
Verhalten ist nicht nur nicht angemessen, sondern darüber hinaus im
höchsten Masse beleidigend. Sollte es sich bei den Tortenwerfern um
Studenten handeln, wäre eine Exmatrikulation als Antwort auf diese
Frechheit sicherlich passend," so Gatternigg abschließend.
(Schluss)
OTS0159 2004-01-28/13:14
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