Konsumentenschutz Landesrätin Christa Kranzl informiert
St. Pölten (SPI) - Jeder Hausbesitzer ist gesetzlich dazu
verpflichtet, bei Glatteis oder Schneefall den Gehsteig zu säubern.
Kommt es auf Gehsteigen vor dem Haus zu Unfällen, kann das für
Hausbesitzer teuer werden, da Unfallopfer Schmerzensgeld einklagen
können! Wer seinen Pflichten bei der Schneeräumung nicht nachkommt,
muss beim Schadensfall mit hohen Strafen rechnen. Richter nehmen
diese Streupflicht sehr ernst. Der Hausherr muss den Gehsteig entlang
der Liegenschaft säubern, oder sträuen. Gibt es keinen Gehsteig, muss
der Strassenrand 1m in der Breite gereinigt sein! Nicht jedem ist es
möglich diese Arbeiten selbst durchzuführen, daher besteht die
Möglichkeit einen Vertrag mit einem Schneeräumdienst abzuschliessen.
Die Abteilung Konsumentenschutz der AKNÖ überprüft bei Anfrage die
Verträge.
(Schluss) as
OTS0087 2004-01-28/11:01
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