• 27.01.2004, 11:55:57
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Heimvertragsgesetz: SPÖ stimmt zu und erneuert Kritik

Jarolim, Blecha und Koppe: Neues Gesetz bringt eine Verbesserung, bleibt weit hinter PVÖ/SPÖ-Vorschlag zurück

Wien (SK) Am Donnerstag wird im Plenum des Nationalrats das
neue Heimvertragsgesetz und Heimaufenthaltsgesetz beschlossen. Die
SPÖ wird dem Gesetz zustimmen, nachdem auch schon im zuständigen
Parlamentsausschuss der Entwurf einstimmig angenommen wurde, wie
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Dienstag in einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit PVÖ-Präsident Karl Blecha und dem
PV-Konsumentenschutzsprecher Fritz Koppe erklärte. Trotzdem ist weder
Jarolim noch der Pensionistenverband rundum zufrieden mit dem
Regierungsentwurf. Gegenüber der derzeitigen Situation sei das Gesetz
zwar eine Verbesserung, es bleibe aber gegenüber dem Entwurf, der auf
Initiative des PVÖ von Professor Barta bereits im Jahr 2000
erarbeitet wurde und von der SPÖ als Initiativantrag eingebracht
wurde, weit zurück, kritisierten Blecha und Jarolim. ****

Blecha zeigte sich dennoch "froh und glücklich", dass der
vier Jahre währende Kampf des PVÖ für ein bundeseinheitliches
Heimvertragsgesetz und für eine Freiheitsbeschränkungen verhinderndes
Heimaufenthaltsgesetz sich letztlich gelohnt habe. Dass es eine
bundeseinheitliche Regelung gebe, dafür wurde laut Blecha "die
Regierung in die Knie gezwungen"; der Regierung sei nichts anderes
mehr übrig geblieben, als beim VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren
(von einen Landesgesetz) zu verlangen, mit dem Ergebnis, dass der
Verfassungsgerichtshof "die Bundeskompetenz deutlich unterstrichen
hat", so Blecha.

Blecha ging im Weiteren auf die seiner Ansicht nach
unzureichenden Bestimmungen ein: Das Gesetz tritt erst mit 1. Juli
2005 in Kraft. Wenn ein Vertrag beendet wird, ist nicht
sichergestellt, dass ein Heimbewohner nicht plötzlich auf die Straße
gesetzt wird. Nach dem Ableben eines Heimbewohners muss das Zimmer
innerhalb weniger Stunden geräumt werden. Als einen "gravierenden
Fehler" sieht es Blecha ferner, dass neben dem Sachwalter und den
Heimbewohnervertretern nicht auch Heimbesucher gegen Missstände, auf
die sie aufmerksam werden, aktiv werden können. Der PVÖ will, dass
qualifizierte Mitarbeitern der Pensionistenverbände das Recht
bekommen, Heime zu besuchen und die Einhaltung der Vorschriften zu
überprüfen.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hält es für "wahrlich kein
Ruhmesblatt, wie die Regierung mit den Interessen der Senioren
umgeht". Auch er kritisiert, dass der Beschluss eines wirksamen
Gesetzes vier Jahre lang hinausgezögert wurde. Zudem hält er es für
unverständlich, dass die Regierung "aus Bestemm" nicht den weit
besseren Vorschlag der SPÖ umsetzen wollte. Die Zustimmung der SPÖ
zum Regierungsentwurf erklärte Jarolim damit, dass weitere
Verzögerungen damit ausgeschlossen werden. Für die jahrelange
Verschleppung der Beschlussfassung ist nach Ansicht von Jarolim
Bundeskanzler Schüssel "maßgeblich verantwortlich".

Auch Jarolim nannte eine Reihe von Defiziten im
Regierungsentwurf ein: Die Materie sei "völlig zersplittert"; das
Heimaufenthaltsgesetz sei ins Konsumentenschutzgesetz hineingepackt
worden; die SPÖ-Forderung nach Wartelisten, die die Anwartschaften
auf eine Aufnahme in ein Heim dokumentieren, wurde abgelehnt; die
SPÖ-Forderung, dass nach einer Kündigung ein Heimbewohner erst dann
ausziehen muss, wenn er einen neuen Platz hat, wurde abgelehnt;
schließlich wurde auch die SPÖ-Forderung nach einem Mustervertrag
abgelehnt.

Jarolim kündigte an, dass sich die SPÖ vor der Abstimmung am
Donnerstag für ein früheres Inkrafttreten des Gesetzes einsetzen
werde. Es soll bereits ab 1. Jänner 2005, nicht erst ab Juli 2005
gelten. Der Regierungsentwurf sei "eine halbherzige Lösung", aber
jedenfalls eine Verbesserung zur derzeitigen Situation, fasste
Jarolim zusammen, ehe PVÖ-Konsumentenschutzsprecher Fritz Koppe auf
die Details im neuen Gesetz einging.

Koppe kündigte an, dass der PVÖ "mit aller Härte, die neuen
Möglichkeiten durchsetzen" werde. Denn die Seniorenorganisationen
erhalten das Recht, im Ernstfall vor Gericht zu gehen und so die
Rechte der Heimbewohner durchzusetzen. Als Fortschritt sieht es
Koppe, dass im schriftlichen Heimvertrag nun klar geregelt sein muss,
welche Leistungen durch die Bezahlung gedeckt sind, welche Leistung
extra verrechnet werden; weiters müsse klar festgelegt sein, welche
Pflichten das Heim eingeht.

Positiv vermerkte Koppe den Anspruch, vor Aufnahme in das
Heim, ein ausführliche und klare Information über die Situation im
Heim und über die persönlichen Rechte und Pflichten. Weiters hob
Koppe das Recht der Heimbewohner, eine Vertrauensperson zu bestimmen,
positiv hervor.

Ein "wesentlicher Nachteil" liege freilich darin, dass die
Neuregelung nur für Verträge gilt, die ab 1. Juli 2004 geschlossen
werden. Namens des PVÖ kündigte Koppe an, das schon jetzt bestehende
Recht der Verbandsklage gegen grobe Verletzungen von Rechten der
Heimbewohner zu nutzen, so könnten auch rückwirkend Rechte von
Heimbewohnern durchgesetzt werden. "Der PVÖ führt den Kampf um die
Rechte der Heimbewohner weiter", betonte Koppe. Blecha kündigte dazu
an, dass der PVÖ rechtswidrige Verträge - "die es in großer Zahl
gibt" - "systematisch sammeln und systematisch bekämpfen" werde. In
diesem Zusammenhang richtet Blecha an die Konsumentenschutzsektion im
Sozialministerium seinen aufrichtigen Dank für die zugesagte
Unterstützung bei solchen Prozessen. (Schluss) wf

OTS0107    2004-01-27/11:55

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