- 26.01.2004, 16:09:15
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ÖSTERREICH-KONVENT: WORTMELDUNGEN ZUM THEMA FAMILIE
Wien (PK) - Edith Haller präsentierte als Sprecherin des
freiheitlichen Familienverbandes im Rahmen des Hearings beim
Österreich-Konvent die Forderungen ihrer Organisation.
Familienpolitik sei Gesellschaftspolitik; die Leistungen, die
Familien für den Staat erbringen, müssten stärker als bisher ins
Bewusstsein der österreichischen Bevölkerung gebracht werden.
Deshalb sei es zwingend notwendig, dass Familie und Ehe in die
Verfassung aufgenommen werden. Damit verbunden sei auch das Recht
und die Pflicht der Eltern in erster Linie die Erziehung ihrer
Kinder zu gestalten. Weiters legte sie ein klares Bekenntnis zur
Steuergerechtigkeit ab.
Rosa Logar (Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie)
erinnerte daran, dass in Österreich mit dem Bundesgesetz zum
Schutz vor der Gewalt in der Familie ein für Europa
beispielhaftes Gesetz geschaffen hat. Doch Österreich dürfe bei
dieser wichtigen Reform nicht stehen bleiben, appellierte Logar.
Es seien weitere Anstrengungen zur Bekämpfung von Gewalt
erforderlich, da noch immer Tag für Tag tausende Personen in der
Familie misshandelt werden. Die Ungleichheit zwischen Männern und
Frauen sei eine der zentralen Wurzeln von Gewalt, gab sie zu
bedenken, und hier müsse auch angesetzt werden.
Die Familienarbeit müsse besser anerkannt werden, denn die
Familien bilden das Human- und Sozialkapital eines Staates,
betonte Johannes Fenz vom Katholischen Familienverband. Es sei
ein Fundamentalirrtum, dass Kinder noch immer als reine
Privatsache betrachtet werden. Das Erziehen der nachwachsenden
Generation sei eine elementare Zukunftsinvestition, die als
solche im öffentlichen und politischen Bewusstsein verankert
werden muss. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter dem
Aspekt des Wohles der Kinder werde das zentrale
familienpolitische Thema der Zukunft sein, urteilte Fenz. Politik
werde für jene gemacht, die wählen dürfen. Die Interessen der
Kinder und Jugendlichen blieben daher oft unberücksichtigt, gab
der Redner zu bedenken. Aus diesem Grund wäre die Umsetzung eines
Stellvertreterwahlrechts der Eltern für ihre noch nicht
wahlberechtigten Kinder zu schaffen. Österreich solle sich in
seiner Verfassung auch zu einem christlichen Weltbild, einem
Leistungsausgleich zwischen kinderhabenden und kinderlosen
Menschen, zur Ehe als einer zu fördernden Familienform bekennen
und verhindern, dass Kinder zur Armutsfalle werden.
Gabriele Binder (Kinderfreunde Österreich) kam auf fünf Themen zu
sprechen, die ihrer Meinung nach verfassungsrelevant seien. Eine
der wesentlichsten Forderungen sei, Kinderrechte in der
Verfassung zu verankern. Weiters wäre es an der Zeit, das
Wahlrecht zu modernisieren im Sinne von erweiterten
Partizipationsrechten von unter 18-Jährigen sowie eine
Kinderverträglichkeitsprüfung bei zukunftsrelevanten Gesetzen
einzuführen. Weitere Wünsche ihrer Organisation waren die
Anerkennung von verschiedensten Familienformen, die Verankerung
des arbeitsfreien Sonntags in der Verfassung, die
Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze, das Recht des Kindes
auf Kinderbetreuung, die Verankerung des Sozialstaates in der
Verfassung sowie die Gewährleistung des freien Zugangs zur
Bildung.
Otto Gumpinger (Familienbund) fokussierte in seiner Rede auf zwei
Themenkreise, die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in
den politischen Willensbildungsprozess durch gesetzliche
Vertreter einerseits, die angemessene Erwähnung und Beachtung des
Begriffs der Familie in der Verfassung andererseits.
Ingrid Piringer (Plattform für Alleinerziehende) trug Anliegen
der Alleinerziehenden an den Konvent heran. Die allein
erziehenden Personen seien längst keine Ausnahmeerscheinung mehr,
sie müssten daher entsprechende Berücksichtigung erfahren, so die
Rednerin, die auf konkrete Aspekte dieses Fragenkomplexes näher
einging.
Romana Brait trug ihren Beitrag zum Thema Bildung nach und
formulierte für die Bundesschülervertretung drei Anliegen,
erstens das Recht auf freien Bildungszugang in der Verfassung zu
verankern, damit die Chancengleichheit auch adäquat gewahrt ist.
Zweitens sollte Bildung nicht dazu "verkommen, Humanressourcen
für die Wirtschaft zu produzieren", sondern zur
Persönlichkeitsbildung beitragen, mithin also einen "befreienden
Charakter" haben. Drittens votierte Brait für eine ansprechende
Mitbestimmungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler, die
ebenfalls in der Verfassung verankert werden sollte. (Forts.)
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