- 26.01.2004, 15:55:59
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ÖSTERREICH-KONVENT: ANREGUNGEN AUS DEM BEREICH DER MEDIEN Erste Zwischenrunde mit Mitgliedern des Konvents
Wien (PK) - Wolfgang Hirner (Dachverband der Freien Radios) übte
als erster Redner aus dem Bereich Medien Kritik an der
bestehenden Medienkonzentration, in der er eine Gefahr für die
demokratische Entwicklung sah. Der Staat müsse Garant für die
Meinungs- und Medienvielfalt sein, betonte er und schlug einen
Passus in der Verfassung vor, der den Staat zur Sicherstellung
der Medienvielfalt verpflichtet.
Franz C. Bauer (Journalistengewerkschaft) drängte auf einen
verfassungsmäßigen Schutz des Redaktionsgeheimnisses. Weitere
Anliegen Bauers waren eine Medienförderung, die die Vielfalt
sicher stellt, sowie die Absicherung der Unabhängigkeit des ORF.
Georg Weißmann (ORF-Publikumsrat) schickte voraus, ohne
verfassungsrechtliche Verankerung könne öffentlich-rechtlicher
Rundfunk nicht bestehen. Er unterstrich die Bedeutung des
Publikumsrates und regte an, den Beschlüssen dieses Gremiums mehr
als nur den Charakter reiner Empfehlungen zuzumessen. Der
Stiftungsrat wiederum sollte die Möglichkeit erhalten, gegen
Beschlüsse des Publikumsrates Beharrungsbeschlüsse zu fassen.
Leopold März (Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates
des ORF) warnte, mediales Vorgehen dürfe nicht allein dem Gesetz
von Angebot und Nachfrage überlassen werden, dies würde in
Österreich zu einer Dominanz ausländischer Medienunternehmen
führen. März sieht den Verfassungsgesetzgeber deshalb aufgerufen,
die Eigenständigkeit der österreichischen öffentlich-rechtlichen
Medien zu bewahren. Er verlangte in diesem Sinn eine
Bestandsgarantie für ein österreichisches Medienangebot.
Rene Tritscher (Verband der ÖS Privatsender) trat für die
Verankerung des dualen Rundfunkprinzips in der Verfassung ein und
gab zu bedenken, die derzeitigen Bestimmungen würden noch aus der
Zeit einer stark monopolistischen Prägung stammen. Weiters
forderte Tritscher die Schaffung einer einheitlichen
Regulierungsbehörde für öffentlichen und privaten Rundfunk sowie
die Einrichtung von Sondersenaten beim Verwaltungsgerichtshof,
etwa für den Telekom- oder den Urheberrechtsbereich.
Dieter Heinrich (Verband der Regionalmedien ÖS) ortete
Handlungsbedarf bei der Sicherung der Vielfalt der regionalen
Medien und verlangte einen entsprechenden Auftrag an den
Verfassungsgesetzgeber. Darüber hinaus sollte der Konvent auch
Regelungen finden, die dem Gleichheitsgrundsatz stärker als
bisher zum Durchbruch verhelfen.
Walter Schaffelhofer (VÖZ) plädierte für eine sachlich
umfassende, von der jeweiligen Technik unabhängigen Garantie der
Pressefreiheit im Sinne der Menschenrechtskonvention und wies
zudem auf die Bedeutung der Stärkung der Freiheit des
Informationszuganges für die Öffentlichkeit hin. Wichtig waren
für Schaffelhofer auch die verfassungsrechtliche Anerkennung des
Redaktionsgeheimnisses sowie ein verfassungsrechtliches Verbot
von Sonderbesteuerungen der Medien.
ERSTE ZWISCHENRUNDE MIT MITGLIEDERN DES ÖSTERREICH-KONVENTS
Für Bundesministerin Elisabeth Gehrer war es ein wichtiges
Anliegen, dass die zukünftige Verfassung verständlich formuliert
wird und dass zudem eine Präambel vorgesehen ist. Was den
konkreten Bereich der Universitäten betrifft, so hielt sie es für
bedeutsam, dass die Weisungsfreiheit gewährleistet wird und dass
es auch weiterhin unabhängige Qualitätssicherungseinrichtungen,
z.B. den Fachhochschulrat, gibt. Auf dem Bildungssektor gehe es
ihrer Meinung nach darum, die Verwaltung zu "verschlanken" und zu
entpolitisieren. Ziel sei es, ein einheitliches Bildungssystem in
Österreich zu schaffen, in dem aber auch regionale Schwerpunkte
zum Tragen kommen.
Als Jurist unterstütze er voll die Rechte der autochthonen
sprachlichen Minderheiten, meinte Herbert Haller. Als Angehöriger
der Wirtschaftsuniversität sei er auch erfreut darüber, dass nun
z.B. ein englischsprachiger Lehrgang eingerichtet wird. Vehement
lehne er jedoch den Vorschlag ab, die Staatssprache Deutsch
abzuschaffen, betonte er. Weiters unterstrich Haller, dass
wissenschaftliche Institutionen Autonomie brauchen, weil sie ihre
Verantwortung eigenständig wahrnehmen sollen. Allerdings gehe es
um die richtige Balance, denn wissenschaftliche Institutionen
dürfen sich auch nicht aus dem demokratischen Rechtsstaat
entfernen.
Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol sprach von einem
interessanten Hearing, das eine Reihe von Anregungen für eine
kritische Auseinandersetzung gebracht hat. Er ging sodann auf die
Wortmeldung von Professor Schmidt-Dengler ein, der sich mit der
Reform des österreichischen Universitätsgesetzes in
außerordentlich kritischer Weise befasst hat. Dies sei sein gutes
Recht, meinte Khol, aber er möchte sich dagegen verwahren, das
UOG, das vom Nationalrat und vom Bundesrat mit Mehrheit
beschlossen wurde, als autoritär und somit als undemokratisch zu
bezeichnen.
Evelin Lichtenberger stellte die Frage, ob die Garantie der
Freiheit der Bildung, des Hochschulzugangs, der Medien etc. schon
ausreiche, um die damit verbundenen Werte, wie Pluralität, zu
gewährleisten. Sie sei ebenso wie viele Vertreter der
Zivilgesellschaft der Auffassung, dass man sich mit "einem reinen
Rückzug auf einen sehr abstrakten Freiheitsbegriff allein" noch
nicht begnügen könne. Lichtenberger war auch der Meinung, dass
das neue Universitätsgesetz die Freiheit durch Hierarchisierung
einschränke. Im Kulturbereich ging es ihr vor allem darum, das
Urheberrecht stärker hervorzuheben.
Madeleine Petrovic ging auf die Diskussion rund um den Begriff
"schlanker Staat" ein. Das Gegenteil davon sei nämlich ein
"dicker Staat", aber das habe nie jemand verlangt. Was sie aber
wolle sei ein starker Staat im Bereich der Sozialverwaltung (z.B.
Schaffung einer Grundsicherung), der Bildung, der Universitäten
etc. Was die Arbeit in den Ausschüssen betrifft, so ist sie der
Meinung, dass man es den Vertretern aller Einrichtungen und
Vereine schuldig ist, über ihre Anregungen zu diskutieren.
Es seien politische Entscheidungen, ob mehr Mittel in die
Bildung, in Pensionen oder in die Wirtschaft fließen sollen, gab
Günter Voith zu bedenken. Bei der Arbeit des Konvents gehe es vor
allem darum, bessere Grundlagen für die Handlungsfähigkeit und
die Flexibilität der Gesetzgebung, der Regierung und der
Verwaltung zu schaffen. In Richtung seiner Vorrednerin merkte er
an, dass ein schlanker Staat kein schwacher Staat ist, sondern
dass die Verwaltung rationeller und effektiver gestaltet sein
soll.
Das Universitätsgesetz 2002 habe ohne Zweifel auf demokratische
Mitbestimmungsformen im Binnenbereich verzichtet und durch
Befehlsstrukturen ersetzt, urteilte Bernd-Christian Funk. In
diesem Sinne könne man das Wort autoritär verwenden, meinte er
unter Bezugnahme auf die Wortmeldung von Schmidt-Dengler. Sodann
befasste er sich mit der Diskussion um Grundrechtsfragen, wo es
u.a. um Forderungen nach speziellen Gewährleistungen (z.B. das
Redaktionsgeheimnis) geht.
Es gehe darum, dem Staat eine Richtung zu geben, welche klar zum
Ausdruck bringt, welche politischen Maßnahmen "als das
gesellschaftlich Erwünschte darzustellen sind", meinte Albrecht
Konecny. Deshalb solle auch der Grundsatz - um Gleichheit zu
erzielen, sei Ungleichbehandlung notwendig - im Verfassungstext
klar ausgesprochen werden. Was den so genannten schlanken Staat
angeht, so spreche er sich bedingungslos dafür aus, wenn es um
klare und knappe Verwaltungsvorgänge handelt. Ein klares Nein
spreche er aber dann aus, wenn sich der Staat aus der Gestaltung
der Gesellschaft zurückzieht. (Forts.)
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