- 26.01.2004, 13:51:25
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VÖZ-Generalsekretär vor Österreich-Konvent: VÖZ für umfassende Garantie der Pressefreiheit und Sicherung des Zuganges zu Informationen
Wien (OTS) - Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) spricht
sich für eine sachlich umfassende Garantie der Meinungsäußerungs- und
Pressefreiheit im Sinne des Artikels 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) aus, betonte VÖZ-Generalsekretär
Walter Schaffelhofer in einem Statement bei der Sitzung des
Österreich-Konvents zur Verfassungsreform am 26. Jänner 2004.
Umfassend, sagte Schaffelhofer, sei so zu verstehen, dass diese
Garantie für die Herausgabe und den Vertrieb von Printmedien, den
Betrieb von Rundfunkanstalten, sonstige publizistische
Meinungsäußerungen z. B. über das Internet, also unabhängig von der
Technik gelten muss; dass sie Nachrichten und Ideen unabhängig von
ihrem Inhalt und vermeintlichen sozialen Wert schützt; und dass sie,
um wirksam zu sein, über die reine Freiheit der Bestimmung von
publizistischen Inhalten ohne staatlichen Einfluss jedenfalls hinaus
reichen und daher auch den Prozess des Vertriebs über beliebige
Absatzwege - z. B. Verkauf an öffentlichen Orten - und der
Vermarktung von Medienprodukten einschließen muss. Die über Art. 10
EMRK und den Rechtsweg an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte gegebene Anbindung der österreichischen
Medienrechtsprechung an die europäische Entwicklung sei eine
wesentliche Errungenschaft, die beibehalten werden sollte, auch wenn
im Zuge der Reformbestrebungen ein neuer Grundrechtskatalog in die
Verfassung integriert werde.
Vorrang für das "Prinzip der Öffentlichkeit"
Ein zweiter wesentlicher Punkt, der nach Ansicht des VÖZ bei einer
Weiterentwicklung der Verfassung berücksichtigt werden sollte, sei
die Freiheit des Informationszuganges zu öffentlich bedeutsamen
Informationen. Der VÖZ-Generalssekretär erinnerte daran, dass der
Verband bereits vor einem Jahr ein "Gesetz über den freien Zugang zur
Information" nach internationalem Vorbild vorgeschlagen habe, welches
an Stelle des Auskunftspflichtgesetzes (APG) das Recht auf freien
Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung schaffen soll;
dieses Recht sei durch das bisherige APG nur sehr unbefriedigend
gelöst. Schaffelhofer wörtlich:
"Wir treten für eine Stärkung der Bürgerrechte und der
demokratiepolitisch bedeutsamen Kontrollfunktion der Medien bei
gleichzeitiger ,Entkriminalisierung‘ (Verletzung des
Amtsgeheimnisses) ein; l das ,Prinzip der Geheimhaltung‘
(Amtsgeheimnis) soll durch das ,Prinzip der Öffentlichkeit‘ ersetzt
werden, außer wenn aus eng umgrenzten zwingenden öffentlichen
Interessen oder zum Schutz privater Interessen die Geheimhaltung
geboten ist. Ein solches neues Verständnis der Abwägung von
Informationsinteressen der Öffentlichkeit und
Geheimhaltungsinteressen des Staates sollte auch in der Verfassung
zum Ausdruck kommen."
OTS0155 2004-01-26/13:51
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