• 26.01.2004, 12:25:30
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Präs. Mag. Gumpinger: Allgemeines Wahlrecht ist Menschrecht von Geburt an

Wien (OTS) - "Allgemeines Wahlrecht ist Menschrecht von Geburt an,
dieser emanzipatorischer Gedanke sollte auch Eingang in die
Österreichische Bundesverfassung finden", sagte der Präsident des
Österreichischen Familienbundes, LAbg. Mag. Otto Gumpinger anlässlich
seines Statements beim Hearing des Verfassungskonvents im Parlament.
Dieses Menschenrecht könnte bis zu einem bestimmten Alter von den
Eltern stellvertretend wahrgenommen werden.

Wie Gumpinger ankündigt wird der Österreichische Familienbund im
Februar bei einer Pressekonferenz inhaltliche Details zum
Kinderstimmrecht präsentieren.

Prinzipiell sprach sich Gumpinger dafür aus, dass dem einfachen
Gesetzgeber mehr Gestaltungsraum gegeben werden soll.

Der Präsident des Österreichischen Familienbund betonte im Rahmen
des Konvent auch, dass Familie als für die Zukunftssicherung
unerlässliche Lebensform in der Verfassung als wichtige Zielsetzung
angesprochen werden muss.

OTS0105    2004-01-26/12:25

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