• 26.01.2004, 10:34:32
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  • OTS0062 OTW0062

StPO-Reform - zurück in die Vergangenheit?

Rechtsanwälte warnen vor menschenrechtswidrigen Bestimmungen

Wien (OTS) - Als für die Rechtsanwaltschaft völlig inakzeptabel
bezeichnet Dr. Harald Bisanz, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien,
die Vorschläge der Justizsprecherin der FPÖ Dr. Partik-Pablé auf
Abänderung der Regierungsvorlage zum Strafprozessreformgesetz:
"Werden diese Vorschläge umgesetzt, verlassen wir das in Europa
herrschende Grundverständnis zu den Prinzipien eines fairen
Verfahrens nach Art 6 EMRK. Die verlangten Änderungen stehen nicht
nur in Widerspruch zu der Rechtssprechung des Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte und dem bereits vorliegenden
Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs - sie widersprechen auch der
Regierungserklärung und der ausdrücklichen Intention der Regierung,
engagiert für den Rechtsstaat und sensibel gegenüber Menschenrechten
aufzutreten. Diese Sensibilität müssen wir mit aller Vehemenz
einfordern."

Die von der Justizsprecherin Dr. Partik-Pablé geforderten
Änderungen zu den Beschuldigtenrechten vor den Sicherheitsbehörden
stießen in der letzten Unterausschusssitzung auf allgemeine Ablehnung
der Experten quer durch alle Berufsgruppen. Richter, Staatsanwälte,
Universitätsprofessoren und Rechtsanwälte äußerten ihre
schwerwiegenden Bedenken in Hinblick auf Menschenrechts- und
Verfassungswidrigkeit.

Dr. Elisabeth Rech, Bereichssprecherin der RAK Wien und ÖRAK
Entsandte im Unterausschuss zur StPO-Reform: "Diese Einigkeit muss
wachrütteln. Auch die Sicherheitsbehörden haben keine Bedenken gegen
die Anwesenheit eines Verteidigers bei Vernehmungen. Sollte das
Gesetz mit den vorgeschlagenen Änderungen beschlossen werden, wird
die Rechtsanwaltschaft diese Regelungen vor den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Das Ansehen Österreichs wird
durch eine weitere Verurteilung jedoch mit Sicherheit nicht
gestärkt."

In der Steiermark ist die Beiziehung eines Verteidigers zu den
Vernehmungen des Beschuldigten vor den Sicherheitsbehörden bereits
Praxis. Der Anwaltliche Notdienst macht dies möglich und wird diese
anwaltliche Leistung sowohl von der Bevölkerung als auch von den
Sicherheitsbehörden positiv aufgenommen.

OTS0062    2004-01-26/10:34

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF

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