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"Kleine Zeitung" Kommentar: "Mehr Spielraum, aber kein Freibrief für die Regierung" (von Ulrich Stocker)
Ausgabe vom 24.01.2004
Graz (OTS) - Ob die Hochschulreform der große Wurf war, wie uns
die Regierung ohne Unterlass einredet, wird sich erst in ein paar
Jahr herausstellen. Aber die Umbaupläne können vorerst ohne
Abstriche fortgesetzt werden.
Das Verfassungsgericht sieht die neue Organisation als
"systemimmanente Weiterentwicklung" der Hochschulautonomie an.
Leistungskriterien vorzuschreiben, ist zulässig.
Aufgehoben hat der Gerichtshof die Bestimmungen über die
Leistungsvereinbarungen, die Staat und Hohe Schulen miteinander
schließen sollen; die Höchstrichter bemängeln da, dass sonst
selbstverständliche Rechtsmittel gegen ein einseitiges Diktat fehlen.
Aber solche Verträge über die Dotierung der einzelnen Universitäten
waren ohnehin erst ab 2007 vorgesehen. Um seriöse Instrumentariem zu
entwickeln, gibt es also hinreichend Zeit.
Eine "schallende Ohrfeige", wie die SPÖ jubelt, vergleichbar mit dem
Kippen der Ambulanzgebühr, der Unfallrentensteuer oder der
Hauptverband-Organisation, ist das Uni-Erkenntnis damit keineswegs.
Es zum glänzenden Erfolg der Regierung umzustempeln, ist aber ebenso
deplatziert. "Die Feststellung des Höchstgerichts, dass die
Gestaltung und der Inhalt der Leistungsvereinbarungen zwischen
Universität und Bund neu zu regeln sind, verstärkt die
Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Universitäten," hat
Elisabeth Gehrer verlauten lassen.
Rechtssicherheit durch die Aufhebung von Gesetzen? Das ist eine
bizarre Fingerübung in new speak a la Orwell. Eine Spur Selbstkritik
für eine schlampige Vorangsweise wäre weit besser angestanden.
Richtungsweisend an diesem Spruch ist etwas Anderes: Der Gerichtshof
räumt der politischen Gestaltung einen breiten Spielraum ein.
Innerhalb der durch Verfassungsgesetze abgesteckten Areale dürfen
durchaus Hecken umgelegt oder neue angepflanzt werden.
Das ist gut, das ist eine kluge Selbstbeschränkung und in gewisser
Weise eine notwendige Trendumkehr- gerade in einem Land, das neben
seiner eigentlichen Verfassung rund 1000 weitere in zahlreiche
Gesetzen eingestreuten Verfassungsbestimmungen angehäuft, recht
starre Rahmenbedingungen geschaffen hat und politische Alltagsfragen
oft, allzu oft, im Gerichtssaal entscheiden ließ.
Vor einem Missverständnis ist freilich gleich zu warnen: Ein
Freibrief für den willkürlichen Umgang mit übergeordneten Normen
kann daraus nicht abgeleitet werden. Über die Außenzäune haben die
Richter weiterhin zu wachen. ****
OTS0217 2004-01-23/19:03
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