• 23.01.2004, 12:15:20
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  • OTS0138 OTW0138

Morak: Österreich im Bereich E-Government im internationalen Spitzenfeld

E-Government-Gesetz im Verfassungsausschuss beschlossen

Wien (OTS) - "Im Bereich des E-Government liegt Österreich im
internationalen Spitzenfeld. Das geplante E-Government-Gesetz kann
als das modernste Europas bezeichnet werden. Es garantiert
internationale Standard, Transparenz und Bürgerfreundlichkeit im
höchsten Maße", so Staatssekretär Franz Morak, gestern, Donnerstag,
anlässlich der Debatte über das E-Governmentgesetz im
Verfassungsausschuss.

Österreich habe im Rahmen der europäischen Initiative e - Europe
für den Umbau und die Modernisierung der Verwaltung bereits
zahlreiche richtungsweisende Schritte unternommen, die mit diesem
Gesetz nun auch einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen erhalten sollen,
betonte der Staatssekretär. Das Gesetz ist Ergebnis eines über 18
Monate langen Diskussionsprozesses und eines beispielhaften
Zusammenwirkens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Selbstverständlich, so Morak weiter, wurde auch der Kontakt zu den
einzelnen Interessensvertretungen gesucht, die datenschutzrechtlich
relevanten Aspekte wurden vom Datenschutzrat beurteilt und im
Gesetzwerdungsprozess berücksichtigt. "Das vorliegende
E-Government-Gesetz ist also ein weiterer Schritt Österreichs dazu,
sich im internationalen und europäischen Spitzenfeld zu positionieren
und den Wirtschaftsstandort Österreich in der globalen
Informationsgesellschaft zu etablieren", betonte Morak.

Morak erläuterte die wesentlichsten Parameter des Gesetzes und hob
dabei insbesondere folgende Punkte hervor: Die Bürgerkarte, als
elektronischen Identitätsnachweis samt elektronischer Signatur; die
sogenannte bereichspezifische Personenkennzeichnung, die ermöglicht,
dass die Notwendigkeit der exakten Identifikation der Betroffenen mit
den Erfordernissen des Datenschutzes in Einklang steht; den
"Standarddokumentenregister", der in Zukunft einen schnellen und
unbürokratischen elektronischen Nachweis von Personenstandsdaten oder
Daten über die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten ermöglichen soll
und die Amtsignatur, die Rechtssicherheit ermöglicht, da behördliche
elektronische Dokumente als solche deutlich erkennbar sind, auch
dann, wenn sie auf Papier ausgedruckt werden.

"Das E-Government-Gesetz enthält also zahlreiche Verbesserungen im
Sinne der Bürgerfreundlichkeit und ermöglicht darüber hinaus
insbesondere für Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien
Zugang zu den Angeboten des World Wild Web. Außerdem, so hob Morak
hervor, sehe das E-Government-Gesetz auch Erleichterungen für jene
Bürgerinnen und Bürger vor, die bis dato über keinen Internetzugang
verfügen. So werde eindeutig geregelt, dass auch bei Gemeinden- oder
Bezirksverwaltungsbehörden eigens ermächtigte Organwalter für
Betroffene auf deren verlangen Anträge in Bürgerkarten tauglichen
Verfahren stellen können.

"Wie auch das gestrige Hearing gezeigt habe, "ist das
österreichische E-Government-Gesetz zweifellos ein Meilenstein in der
Entwicklung der Informationsgesellschaft und Implementierung der
elektronischen öffentlichen Verwaltung", so der Staatssekretär
abschließend.

OTS0138    2004-01-23/12:15

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