- 15.01.2004, 12:54:32
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"Lex Treichl" laut Mayer-Gutachten verfassungswidrig
Verfassungsexperte Heinz Mayer: "Alle Kriterien eines Kartells erfüllt"
Wien (OTS) - Die Gesetzesnovelle, die den
Sparkassen-Haftungsverbund als Kreditinstitutsgruppe normiert, ist
laut einem von der BA-CA in Auftrag gegebenem Rechtsgutachten des
Wiener Universitätsprofessors Heinz Mayer verfassungswidrig. Dies
berichtet das Nachrichtenmagazin FORMAT in seiner am Freitag
erscheinenden Ausgabe.
Der renommierte Verfassungsexperte Mayer kommt im FORMAT exklusiv
vorliegenden "Rechtsgutachten betreffend die Verfassungsmäßigkeit der
Novelle zum KartellG - BGBL 2002/131" zum Ergebnis, dass "mit der
Gesetzesnovelle 2002, eine Vereinbarung, die den Tatbestand eines
Kartells darstellt, mit Wirkung vom 1. September 2002 vom
Anwendungsbereich des Kartellgesetzes gänzlich frei gestellt wurde."
Durch eine Ausnahmebestimmung im Gesetz werde der Haftungsverbund
von einer kartellrechtlichen Prüfung explizit ausgenommen. Mayer
gegenüber FORMAT: "Das ist eindeutig verfassungswidrig." Zudem
erfülle der Haftungsverbund "alle Kriterien eines Kartells".
Erste-Bank-Generaldirektor Andreas Treichl von FORMAT mit dem
Inhalt des Rechtsgutachtens konfrontiert: "Professor Mayer ist ein
Gutachter von vielen, der eine spezielle Rechtsmeinung vertritt. Wir
haben Gutachten, die unsere Position bestätigen, nämlich, dass kein
Verstoss gegen das Kartellrecht vorliegt und schon gar nicht gegen
die Verfassung."
OTS0131 2004-01-15/12:54
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