- 14.01.2004, 15:47:49
- /
- OTS0198 OTW0198
RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS: ARBEITSLEIHVERTRÄGE IN DEN MINISTERBÜROS Opposition fordert transparente Lösung für Kabinettsmitarbeiter
Wien (PK) - Der Wahrnehmungsbericht über Teilgebiete der Gebarung
des Bundes war ein weiterer Punkt der Tagesordnung der heutigen
Sitzung des Rechnungshofausschusses. Im konkreten befassten sich
die Abgeordneten mit den Prüfungsergebnissen hinsichtlich der
Ministerbüros und der Staatssekretäre sowie in der Folge mit der
Bundesimmobiliengesellschaft.
"UNECHTE" LEIHARBEITSVERTRÄGE HABEN ZUGENOMMEN
Im Überprüfungszeitraum 4. Februar 2000 bis 31. Dezember 2001 war
knapp die Hälfte der Mitarbeiter in den Büros auf der Basis von
Arbeitsleihverträgen beschäftigt. Zum Stichtag 31. Dezember 2001
waren zwischen sechs und 19 Mitarbeiter in den einzelnen
Ministerbüros beschäftigt. Das Niveau der Bezüge dieser
MitarbeiterInnen lag deutlich höher als das der öffentlich
Bediensteten und war in einigen Fällen rund doppelt so hoch wie
der Bezug eines vergleichbaren Vertragsbediensteten.
Etwa 80 % der Arbeitsleihverträge müssen als "unechte"
Arbeitsleihe bezeichnet werden, meinen die Autoren des Berichts.
Eine solche lag dann vor, wenn die Mitarbeiter kein
Dienstverhältnis mit dem Bund, sondern mit einem Verleiher
eingingen, der sie dann dem jeweiligen Ressort mit
Überlassungsvertrag zur Verfügung stellte. Nach Ansicht des
Rechnungshofs wäre eine Anstellung mit einem Dienst- bzw.
Sondervertrag möglich und für den Bund billiger gewesen. Die
"unechte" Arbeitsleihe brachte die Betroffenen oftmals auf ein
Gehaltsniveau, das sie im öffentlichen Dienst sonst nie erreicht
hätten.
Die Abrechnung dieser Verträge verursachte oft einen
beträchtlichen Verwaltungsaufwand, konstatierte der Rechnungshof.
Im BMSG und im BMVIT wurden mittlerweile fast alle
Arbeitsleihverträge aufgrund der Empfehlungen des Rechnungshofes
in Sonderverträge umgewandelt; sie sind auf die Dauer der
Tätigkeit befristet und enthalten einen All-inclusive-Bezug, mit
dem auch alle Überstunden abgegolten werden.
Kritisch beurteilte der Rechnungshof auch, dass noch immer keine
schriftlichen Anforderungsprofile für die Tätigkeit in den
Ministerbüros festgelegt wurden, denn eine sachliche Begründung
für höhere Leiharbeitsentgelte sollte gegeben und
nachzuvollziehen sein. Außerdem gebe es deutliche Unterschiede
hinsichtlich der erbrachten Überstunden in den einzelnen Büros.
DIE SITUATION IM BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT
Im Konkreten ging es dann um den Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, wo 21 Personen
beschäftigt waren (16 im Kabinett von Bundesminister Bartenstein
und 9 im Büro der Staatssekretärin Rossmann), wobei 14
Mitarbeiter auf der Basis von Arbeitsleihen tätig waren. Auch in
diesem Fall wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass der
Abschluss "unechter" Arbeitsleihverträge unterbleiben sollte und
dass schriftliche Anforderungsprofile, in denen die für diese
Tätigkeit verlangten besonderen Qualifikationen festgelegt
werden, zu erstellen sind. Nicht zufrieden stellend sei weiters,
dass manche Mitarbeiter mit Führungsfunktionen in anderen
Organisationseinheiten betraut werden. Außerdem sollte die
Dokumentation von Personalangelegenheiten verbessert werden.
Nach einer Fragenrunde ging Bundesminister Martin Bartenstein auf
die angesprochenen Themen ein. Die Redner der Opposition räumten
ein, dass in den Ministerbüros sicher topqualifizierte Leute
arbeiten, die auch angemessen bezahlt werden sollen, bemängelten
aber die intransparente Abwicklung und das Fehlen von
Anforderungsprofilen.
Grundsätzlich war Bartenstein der Auffassung, dass man die
Gehälter in Relation zur Bezahlung von Spitzenkräften in der
Privatwirtschaft sehen sollte und er halte z.B. einen Bezug von
rund 6.000 Euro für einen Kabinettschef für durchaus
gerechtfertigt. Was die Arbeitsleihverträge angeht, so wäre ihm
auch eine andere Lösung lieber, aber bisher war es nicht möglich,
Sonderverträge abzuschließen. Man solle auch bedenken, dass die
Mitarbeiter eines Kabinetts oft eine Sechstagewoche und einen 12-
stündigen Arbeitstag haben und zudem ständig verfügbar sein
müssen. Man habe mittlerweile die Empfehlung des Rechnungshofs
aufgegriffen, führte er weiter aus, und Anforderungsprofile für
die Tätigkeit im Ministerbüro erstellt.
Hinsichtlich der Zusammensetzung des Mitarbeiterstabs lege er
Wert darauf, dass es einen Mix gebe, und zwar sowohl erfahrene
Beamte aus dem Haus als auch junge Leute aus der
Privatwirtschaft. Manchmal komme es auch zu Doppelfunktionen, was
seiner Meinung nach jedoch zweckmäßig, sparsam und vernünftig
sei. Was die kritisierte Reisekostenabrechnung betrifft, so wies
der Minister darauf hin, dass der Rechnungshof die Anwendung der
Reisegebührenvorschrift als zweckmäßig und beispielhaft für
andere Ressorts eingestuft habe. Hinsichtlich der Überstunden sei
bei den Referenten nun eine Pauschalierung vorgesehen. Dem
Abgeordneten Gassner teilte er noch detailliert mit, aus welchen
Institutionen die Mitarbeiter mit Leihverträgen kommen.
Der Rechnungshof sei sich darüber im klaren, meinte Präsident
Franz Fiedler, dass in einem Ministerbüro besonders viel Arbeit
anfalle, die Mitarbeiter in quantitativer und qualitativer
Hinsicht sehr gefordert sind und es sich in der Regel um hoch
qualifizierte Personen handle. Man sei auch nicht so weltfremd,
zu glauben, dass diese Mitarbeiter nicht gut bezahlt werden
müssen. Der Kritikpunkt sei jedoch, dass dies auch in
entsprechenden Anforderungsprofilen deutlich zum Ausdruck kommen
sollte, betonte Fiedler. Der springende Punkt sei seiner Meinung
nach, dass die Höhe der Bezüge in einem adäquaten Verhältnis zur
geleisteten Arbeit stehen müsse. An den Doppelfunktionen habe man
nur dann Kritik geübt, wenn es sich um Leitungspositionen
handelt, da es in diesen Fälle eine Fürsorgepflicht für die
Mitarbeiter gibt.
Der Rechnungshof vertrete die Auffassung, dass "unechte"
Leiharbeitsverhältnisse, die in den letzten Jahr zugenommen
haben, nicht notwendig seien. Er kam in diesem Zusammenhang auf
einen "besonders krassen Fall" zu sprechen, wo eine Mitarbeiterin
bereits im Ministerium tätig war, dann karenziert wurde und
daraufhin wieder mittels eines Leihvertrages - und mit einem
deutlich höhereren Bezug - ins Ressort zurückgekehrt ist. Dem
Abgeordneten Gassner teilte er mit, dass die Bezüge zum
überwiegenden Teil den Mitarbeitern zugute kommen und nur sehr
geringe bzw. auch keine Verwaltungskosten von den
Leiharbeitsfirmen verrechnet werden.
Abschließend resümierte Fiedler, dass die bestehenden Regelungen
nicht passen und der Zustand derzeit unbefriedigend sei.
Gemeinsam sollte eine einheitliche und saubere Lösung erarbeitet
werden, sonst stünde man in einiger Zeit wieder vor demselben
Problem. (Fortsetzung)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS0198 2004-01-14/15:47
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NPA






