• 14.01.2004, 11:30:30
  • /
  • OTS0089 OTW0089

SPÖ-Rechnungshofsprecher Kräuter mit Sicherheit an Tatsachen vorbei

SPÖ ist im ständigen Konflikt mit der Faktenlage - einzige Erklärung für heutiges verzweifeltes Anpatzen des BMF

Wien (OTS) - Die heute Früh von den SPÖ Abgeordneten Doris Bures
und Günther Kräuter zum wiederholten Male aufgestellten Behauptungen,
das Bundesministerium für Finanzen verschleudere Steuergelder, sind
falsch. Wahr ist vielmehr: In bestmöglicher Erfüllung des
gesetzlichen Auftrages konnten durch den Einsatz externer Berater
enorme Einsparungs- und Verwertungspotentiale erzielt werden. Allen
Ausgaben stehen zweifelsfrei um ein Vielfaches größere Einsparungen
gegenüber, wie folgende Beispiele belegen:

- Beratungskosten (AT Kearney) zur Konzeptionierung und
Implementierung der Bundesbeschaffung GmbH: 2,6 Mio. Euro; erzielte
Einsparungen alleine im ersten Jahr: 29 Mio. Euro
- Beratungskosten (KPMG) zur Veräußerung des Österreichischen
Bundesverlages: 788.000 Euro; Verkaufserlös: 24 Mio. Euro
- Beratungskosten (McKinsey) zur Reorganisation der
Finanzverwaltung: 340.000 Euro; Einsparungspotential: rund 75 Mio.
Euro (ab 2005)

In Bezug auf den Veräußerungsprozess der Wohnbaugesellschaften des
Bundes ersucht das Bundesministerium für Finanzen die
Wohnbausprecherin der SPÖ Bures endlich die gezielte Verunsicherung
der Mieter zu beenden. Auch hier wird nach transparenten und
einheitlich angewandten Kriterien in mehreren Schritten der
Bestbieter ausgewählt. Wie international üblich werden bei
Transaktionen dieser Größe international erfahrene Berater mit der
professionellen Umsetzung beauftragt. Alles andere wäre im Sinne der
österreichischen Steuerzahler grob fahrlässig.

Was die Repräsentationsausgaben des BMF betrifft, gilt: drei mal
Edlinger ist ein mal Grasser. In den Jahren 2000, 2001 und 2002 waren
die Repräsentationsausgaben zusammengerechnet etwa so hoch, wie die
unter SPÖ-Finanzminister Rudolf Edlinger alleine im Jahr 1998. Die
Ausgaben des BMF für Öffentlichkeitsarbeit waren 2002 etwa gleich
hoch, wie im Jahre 1999 unter SPÖ-Finanzminister Rudolf Edlinger.

Zu den Vorwürfen betreffend der privaten Aktivitäten des
Bundesministers für Finanzen verweist das BMF erneut auf den
gesetzlich klar geregelten Prüfungsauftrag des Rechnungshofes und den
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates.
Auch sozialdemokratische Regierungsmitglieder haben sich in der
Vergangenheit ausdrücklich an diese sehr klaren und eindeutigen
Regelungen des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52
Abs. 1 BVG gehalten. Sollten Kräuter und Bures Zweifel an dieser
Rechtsgrundlage haben, verweist sie das Bundesministerium für
Finanzen gerne auf eine Infobroschüre der SPÖ Parlamentsfraktion,
Verfasser Klubsekretär Dr. Peter Pointner, die ausdrücklich die
strikte Anwendung des § 90 Geschäftsordnungsgesetz festlegt.

Die Faktenlage ist eindeutig.

OTS0089    2004-01-14/11:30

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NFI

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel