• 12.01.2004, 11:49:00
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Gerechtigkeit für alle Nacht- und Schwerarbeiter!

OÖ. SP-Landeschef Erich Haider und NR Dietmar Keck fordern "Nachtschwerarbeitsgesetz-NEU"

Linz (OTS) - Eine Neufassung des Nachtschwerarbeitsgesetzes
(NSchG) fordern SPÖ-Landesparteichef LH-Stv. Erich Haider und der
SPÖ-Abgeordnete zum Nationalrat Dietmar Keck. Der Anspruch auf
Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Sonderruhegeld muss sowohl auf
Nachtarbeit als auch auf Schwerarbeit ausgedehnt werden. Die
Bestimmungen des Nachtschwerarbeitsgesetzes sollen auf alle
ArbeitnehmerInnenn, die über einen längeren Zeitraum Nachtarbeit oder
Schwerarbeit verrichten, ausgeweitet werden.

Derzeit werden vom Gesetz nur jene erfasst, die sowohl Schwerarbeit
als auch Nachtarbeit verrichten. Wer "nur" Schwerarbeit leistet, oder
"nur" Schichtarbeit, wird nicht erfasst. Das bedeutet, dass von
338.400 ArbeitnehmerInnen, die regelmäßig Nachtarbeit verrichten und
487.200, die regelmäßig "schichteln", nur knapp über 15.000 in ganz
Österreich und rund 6.700 in Oberösterreich das Gesetz in Anspruch
nehmen können.

"Wenn man von gerechten Pensionen ausgeht, kann nur eine allgemein
gültige gesetzliche Regelung, im Stil des NSchG, die gleichzeitig auf
die individuelle Arbeitsbelastung Rücksicht nimmt, eine gerechte
Lösung darstellen. Wir fordern ein NSchG-Neu, das einen
ausreichenden, früheren Pensionsantritt ermöglicht, und auch jene

mit   einschließt, die "nur" schwer oder "nur" in Schicht arbeiten!",
stellen Erich Haider und Dietmar Keck fest.

Dietmar Keck hat das Thema im Parlament bereits wiederholt
angeschnitten und eine Neuregelung gefordert, bisher ohne Reaktion.
Zuletzt hat er Ende 2003 einen diesbezüglichen Entschließungsantrag
eingebracht. Werden die Forderungen daraus umgesetzt, können rund
500.000 Nacht- und Schichtarbeiter zusätzlich das Gesetz in Anspruch
nehmen.

Die Fakten:

Wer seinen Lebensunterhalt durch Schicht- oder Schwerarbeit verdienen
muss, für den sieht die Pensions-Zukunft wegen der Schüsselschen
Rentenpolitik ganz und gar nicht rosig aus.

Belege dazu liefern Expertisen und Berechnungen von
Arbeitsmedizinern. Demnach ist die Lebenserwartung jener, die über
einen längeren Zeitraum Schwer- oder Schichtarbeit verrichten,
deutlich geringer als die anderer ArbeitnehmerInnen. Während die
allgemeine Bevölkerungsstatistik davon spricht, dass die
ÖsterreicherInnen im Mittel rund 78 Jahre alt werden, so legen
Arbeitsmediziner diese Grenze bei den Schwer- und Schichtarbeitern
mit nur 63 Jahren fest.

Wie schwer die Belastung durch Schichtarbeit ist, zeigt sich am
Beispiel betrieblicher Berechnungen. Dort liegt das mittlere
Todesalter bei 70,8 Jahren, bei SchichtarbeiterInnen bei 60 Jahren!

Keck: Kein Erleben der Pension

Dietmar Keck : "Diese Berechnungen   bestätigen damit, dass die

letzte Pensionsreform vielfach bedeutet, dass die Pension nicht
erlebt wird. Jene, die man in Vorwahlzeiten immer wieder als die
Leistungsträger unserer Gesellschaft bezeichnet, werden dafür
bestraft, dass sie früher als andere ins Erwerbsleben eintreten, sich
schinden und Gefahren in Kauf nehmen, die andere nur aus der
Berichterstattung über so manchen Ar- beitsunfall kennen".

Maßnahmen wie Härtefonds oder sogenannte "Hacklerregelungen" für ein
paar wenige, von Schwarz-Blau auserwählte Berufsgruppen stellen, so
der Voest-Personalvertreter, in diesem Zusammenhang keine
Verbesserung dar.

487.200 "schichteln" regelmäßig

Rund 16 Prozent aller unselbständig Beschäftigten verrichten
Schichtarbeit.
Das sind 487.200 Frauen und Männer, die regelmäßig Schicht-, Turnus-
oder Wechseldienst verrichten. 11.500 "schichteln" saisonal, 82.800
gelegentlich.

338.400 leisten regelmäßig Nachtarbeit

338.400 Frauen und Männer verrichten regelmäßig Nachtarbeit ( 22 Uhr-
6 Uhr). 15.300 müssen saisonal in der Nacht arbeiten, 311.300
gelegentlich.
Das sind insgesamt 665.000 ArbeitnehmerInnen.

Vom Nachtschwerarbeitsgesetz werden allerdings nur 15.205 in ganz
Österreich und 6.709 in Oberösterreich berücksichtigt.

Nachtarbeit ist immer Schwerstarbeit
Schwerstarbeit findet auch am Tag statt

Im Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) sind Maßnahmen der
Gesundheitsvorsorge und ein Sonderruhegeld für "Arbeitnehmer, die
Nachtschwerarbeit leisten" geregelt. Doch nicht nur Nachtschwerarbeit
sondern sowohl Nacht-arbeit als auch Schwerarbeit erhöht - über einen
langen Zeitraum ausgeübt - das Gesundheitsrisiko und verkürzt die
Lebenserwartung. Diese Tatsache ist arbeitsmedizinisch unbestritten.

Zwei arbeitswissenschaftliche Expertisen zu Schwerstarbeit und zu
Nachtarbeit von Univ. Lektor Dr. Rudolf Karazman (Arzt für
Arbeitsmedizin, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie sowie
Psychotherapeut) dokumentieren das besonders anschaulich. Sein Fazit:
Nachtarbeit ist immer Schwerstarbeit. Schwerstarbeit findet auch am
Tag statt.

Dokumentiert wird neben der enormen gesundheitlichen Belastung der
Nachtschichtarbeiter auch die extrem negativen Auswirkungen auf die
private Lebensqualität und das soziale Umfeld.
Verbunden ist die Schichtarbeit oft mit einem niedrigeren sozialen
Status im Unternehmen und ausschluss von MitarbeiterInnengesprächen
bzw. Fortbildung. Die Wahrscheinlichkeit bzw. das Risiko, dass neben
Nachtschwerarbeitern auch Nachtarbeiter und Schwerarbeiter das
Regelpensionsalter gar nicht erreichen und ihr gesamtes Arbeitsleben
umsonst Pensionsversicherungsbeiträge einbezahlt haben, ist
unbestreitbar sehr hoch.

Dramatisch niedrigere Lebenserwartung

Auch die Erfahrungen aus der betrieblichen und industriellen Praxis
zeigen, dass Nachtarbeiter und Schwerarbeiter eine dramatisch
niedrigere Lebenserwartung und ein um ein vielfaches höheres
Erkrankungsrisiko haben als der Durchschnitt der Gesamtbevölkerung.
Deshalb müssen auch diese Arbeitnehmer unter die
Gesundheitsvorsorgemaßnahmebestimmungen und die
Sonderruhegeld-Regelungen des NSchG fallen.

Arbeitsmedizinische Erkenntnisse und betriebliche Sterbestatistiken
machen diese Ausdehnung des Adressatenkreises des NSchG zwingend
erforderlich, wenn man nicht Nacht- und Schwerarbeitern ihre
Ansprüche auf die Leistungen aus der Pensionsversicherung
vorenthalten will.

Finanzierung aus höheren Unternehmensbeiträgen

Das Prinzip des Gesetzes ist, dass der Betrieb eines/einer
Beschäftigen für die Zeit, in der dieser Nachtschwerarbeit
verrichtet, höhere Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zu
zahlen hat. Daraus wird finanziert, dass die Betroffenen früher in
Pension gehen können.
Die Erweiterung des NSchG würde höhere Kosten für die Wirtschaft
bedeuten, die jedoch aus der durch Nacht- und Schwerarbeit zusätzlich
erwirtschafteten Wertschöpfung finanziert werden können.

Fast überall im europäischen Ausland ist übrigens der vorzeitige
Pensionsantritt für ArbeitnehmerInnen mit belastender Schwerstarbeit
möglich. So in Spanien vor dem 65. Lebensjahr, in Portugal ab 55, in
Dänemark in Ausnahmefällen ab 50, in Finnland, in Griechenland usw.

OTS0090    2004-01-12/11:49

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | DS4

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