• 02.01.2004, 09:00:00
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10 Jahre Kindersitzpflicht!

Die Kindersitzpflicht feierte am 1.1.2004 ihr 10-jähriges Jubiläum. Leider sind immer noch rund 15 Prozent aller Kinder in Pkws ungesichert.

Wien (OTS) - Seit 1.1.1994 ist es gesetzlich geregelt, dass
beförderte Kinder in einem Pkw mit einem Kindersitz gesichert werden
müssen. Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind,
müssen in entsprechenden Rückhalteeinrichtungen befördert werden.
Kinder über 150 cm Körpergröße können mit dem angelegten
Sicherheitsgurt auf dem Beifahrersitz oder auf den hinteren Plätzen
mitfahren.

Rund 15% der Kinder in Pkws fahren ungesichert mit
Gerade bei Kindern müsste im Auto besondere Vorsicht an den Tag
gelegt werden - sollte man meinen. Leider fahren aber noch immer rund
15 Prozent der Kinder komplett ungesichert im Pkw mit. Vor allem
betroffen sind die kleinsten Mitfahrer: Ein Drittel der Kinder im
Alter zwischen einem und vier Jahren werden ungesichert mit-geführt.
Ebenfalls alarmierend: Rund ein Viertel der im Pkw tödlich
verunglückten Kinder waren nicht gesichert. Besonderes Augenmerk ist
auf die richtige Sicherung der Kinder zu legen.

"Eltern sollten mehr Rücksicht auf Ihre Kinder nehmen und unbedingt
auf die richtige Sicherung achten - auch wenn nur kurze Strecken
gefahren werden! Wer sein Kind ungesichert befördert macht sich nicht
nur strafbar, sondern nimmt in Kauf, dass ein Unfall ungleich
schwerere Folgen nach sich zieht, als mit Gurt und Kindersitz",
appelliert Thann an das Verantwortungsbewusstsein der Erwachsenen.
"Gurt und Kindersitz verhindern, dass Personen gegen Fahrzeugteile
bzw. aus dem Auto geschleudert werden. Die Häufigkeit und Schwere von
Verletzungen an Brustkorb, Kopf, Gesicht, Augen, Beinen und Füssen
wird durch die 'Lebensretter Gurt und Kindersitz' dramatisch
reduziert", so Thann weiter.

Tipps worauf beim Kauf eines Kindersitzes geachtet werden soll:
-) Der Sitz muss dem Gewicht des Kindes entsprechen und fest im
Fahrzeug verankert werden können! Wenn Sie bereits ein Fahrzeug mit
ISOFIX Befestigungsmöglichkeit haben, nutzen Sie diese und kaufen Sie
einen dafür geeigneten Sitz!
-) Achten Sie darauf, dass der Kindersitz für Ihr Auto geeignet ist,
denn nicht alle Sitze passen in jedes Auto! Deshalb mit Kind und Auto
zum Kindersitzkauf!
-) Die häufigsten Fehler bei der Kindersicherheit sind Montagefehler!
Lassen Sie sich die richtige Montage von den Fachkräften vorführen!
Bedienungsanleitung!
-) Der Sitz muss getestet sein und der Norm ECE - R 44 entsprechen!
-) Tests der Autofahrervereinigungen und Verbraucherorganisationen
belegen unterschiedliche Eignung verschiedener Sitze. Für den besten
Kinderschutz sind diese Tests ein Hinweis!

Das KfV empfiehlt den Gurt und auch den Kindersitz unbedingt nach
jedem Unfall auszutauschen und im Übrigen, auf die Geschwindigkeit zu
achten. Seit der 21. KFG-Novelle ist der Lenker für Kinder unter 14
Jahren verantwortlich und darf diese nur befördern, wenn sie den
Sicherheitsgurt bestimmungsgemäß gebrauchen.

OTS0010    2004-01-02/09:00

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | KVS

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