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AK: Pensionskassen und Regierung wollen bei 360.000 Versicherten 37 Millionen im Jahr "kassieren"

Pensionskassen wollen Kosten für Mindestertragsrücklage völlig auf ihre Kunden abwälzen, Finanzminister will auch noch mitverdienen

Wien (AK) - Als "neuerliche Geldbeschaffungsaktion von Regierung
und Pensionskassen auf dem Rücken von 360.000 Pensionskassen-Kunden" kritisiert AK Direktor Werner Muhm die Vorgehensweise der Pensionskassen im Zusammenhang mit der beschlossenen Mindestertragsrücklage. Die Pensionskassen wollen sich das Geld, das sie für den Aufbau dieser gesetzlich vorgesehenen Rücklage brauchen, einfach von den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten holen. Jedes Jahr sollen, so der Plan der Pensionskassen, 0,3 Prozent des gesamten Kapitals der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten für diese Rücklage verwendet werden. Dieses Geld, nach aktuellem Stand 25 Millionen Euro pro Jahr, kann dann nicht dem Pensionskonto der Berechtigten gutgeschrieben werden - 360.000 Pensionskassen-Kunden bekommen unterm Strich damit weniger Geld heraus, die Pensionskassen hätten keinen Euro Mehrkosten. "Keine Belastungen für die Pensionskassen-Eigentümer, aber volle Belastung für die Pensionskassen-Kunden - das wird’s nicht spielen", sagt AK Direktor Muhm. Er fordert, dass die Pensionskassen-Eigentümer die Rücklage aus den Eigenmitteln bilden. Als "zusätzlichen Skandal" bezeichnet es Muhm, dass sich der Finanzminister noch einmal 0,15 Prozent des gesamten verwalteten Pensionskapitals, das sind jedes Jahr 12,5 Millionen Euro, als Körperschaftssteuer holt. Muhm: "Es kann nicht sein, dass den Pensionskassen-Kunden jedes Jahr mehr als 37 Millionen Euro entzogen werden." ****

Damit sich das Desaster rund um die Mindestverzinsungsgarantie nicht wiederholt, müssen die 13 betrieblichen und sieben überbetrieblichen Pensionskassen Mindestertragsrücklagen aufbauen, um ein höheres Haftungskapital aufzubauen. "So weit, so gut", sagt Muhm, "es kann aber nicht sein, dass die Pensionskassen die Belastungen völlig auf die 360.000 Anwartschafts- und Leistungsberechtigten überwälzt." Genau das planen die Pensionskassen nämlich: Dieser Tage erhalten Betriebe, mit Pensionskassenmodellen Schreiben, in denen sie informiert werden, dass die so genannten Vermögensverwaltungskosten um eben jene 0,45 Prozent erhöht werden. Das wäre eine einseitige Vertragsänderung und dafür gibt es, nach Rechtsauffassung der AK, keine klare gesetzliche Basis. "Zum einen braucht kein Arbeitgeber, kein Betriebsrat dieses Schreiben akzeptieren", sagt Muhm, "zum anderen fordere ich die Pensionskassen-Eigentümer zum Einlenken auf:
Sie sollen die Rücklage grundsätzlich aus ihrem Eigenkapital bilden, statt die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu belasten."

Rückfragen & Kontakt:

AK Wien Kommunikation
Christian Spitaler
0664/45 43 43 6

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