- 01.01.2004, 11:50:00
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AK: Pensionskassen und Regierung wollen bei 360.000 Versicherten 37 Millionen im Jahr "kassieren"
Pensionskassen wollen Kosten für Mindestertragsrücklage völlig auf ihre Kunden abwälzen, Finanzminister will auch noch mitverdienen
Wien (AK) - Als "neuerliche Geldbeschaffungsaktion von Regierung
und Pensionskassen auf dem Rücken von 360.000 Pensionskassen-Kunden"
kritisiert AK Direktor Werner Muhm die Vorgehensweise der
Pensionskassen im Zusammenhang mit der beschlossenen
Mindestertragsrücklage. Die Pensionskassen wollen sich das Geld, das
sie für den Aufbau dieser gesetzlich vorgesehenen Rücklage brauchen,
einfach von den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten holen. Jedes
Jahr sollen, so der Plan der Pensionskassen, 0,3 Prozent des gesamten
Kapitals der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten für diese
Rücklage verwendet werden. Dieses Geld, nach aktuellem Stand 25
Millionen Euro pro Jahr, kann dann nicht dem Pensionskonto der
Berechtigten gutgeschrieben werden - 360.000 Pensionskassen-Kunden
bekommen unterm Strich damit weniger Geld heraus, die Pensionskassen
hätten keinen Euro Mehrkosten. "Keine Belastungen für die
Pensionskassen-Eigentümer, aber volle Belastung für die
Pensionskassen-Kunden - das wird’s nicht spielen", sagt AK Direktor
Muhm. Er fordert, dass die Pensionskassen-Eigentümer die Rücklage aus
den Eigenmitteln bilden. Als "zusätzlichen Skandal" bezeichnet es
Muhm, dass sich der Finanzminister noch einmal 0,15 Prozent des
gesamten verwalteten Pensionskapitals, das sind jedes Jahr 12,5
Millionen Euro, als Körperschaftssteuer holt. Muhm: "Es kann nicht
sein, dass den Pensionskassen-Kunden jedes Jahr mehr als 37 Millionen
Euro entzogen werden." ****
Damit sich das Desaster rund um die Mindestverzinsungsgarantie
nicht wiederholt, müssen die 13 betrieblichen und sieben
überbetrieblichen Pensionskassen Mindestertragsrücklagen aufbauen, um
ein höheres Haftungskapital aufzubauen. "So weit, so gut", sagt Muhm,
"es kann aber nicht sein, dass die Pensionskassen die Belastungen
völlig auf die 360.000 Anwartschafts- und Leistungsberechtigten
überwälzt." Genau das planen die Pensionskassen nämlich: Dieser Tage
erhalten Betriebe, mit Pensionskassenmodellen Schreiben, in denen sie
informiert werden, dass die so genannten Vermögensverwaltungskosten
um eben jene 0,45 Prozent erhöht werden. Das wäre eine einseitige
Vertragsänderung und dafür gibt es, nach Rechtsauffassung der AK,
keine klare gesetzliche Basis. "Zum einen braucht kein Arbeitgeber,
kein Betriebsrat dieses Schreiben akzeptieren", sagt Muhm, "zum
anderen fordere ich die Pensionskassen-Eigentümer zum Einlenken auf:
Sie sollen die Rücklage grundsätzlich aus ihrem Eigenkapital bilden,
statt die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu belasten."
OTS0023 2004-01-01/11:50
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