• 30.12.2003, 10:06:53
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Bundesminister Haupt warnt vor sorglosem Umgang mit Feuerwerk

Wien (BMSG/OTS) - Auch heuer werden viele Menschen nach
Feuerwerksunfällen zum Jahreswechsel die Ambulanzen aufsuchen müssen.
Sorgloser Umgang, Alkohol und Festtagslaune sowie die Verwendung von
Feuerwerk durch Kinder führen oft zu schweren Verletzungen der Hände,
Augen oder auch zu Hörschäden. Daher appelliert Bundesminister Haupt
an die Konsumentinnen und Konsumenten, mit Raketen und Böllern
sorgsam umzugehen: "Natürlich ist es ein wunderschönes Erlebnis, wenn
das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßt wird - aber nur, wenn
Menschen dabei nicht zu Schaden kommen." ****

Ohne erst auf die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes verweisen
zu müssen, sollte es selbstverständlich sein, Feuerwerk nicht im
Ortsgebiet zu zünden - schließlich gehen nicht wenige Brände in der
Silvesternacht auf verirrte Raketen zurück. In der Nähe von
Menschenansammlungen darf Feuerwerk prinzipiell nicht verwendet
werden, zudem ist Rücksichtnahme auf kleine Kinder, ältere oder
kranke Menschen und auch auf Tiere gefordert. Feuerwerk hat zudem in
Kinderhänden nichts verloren, wie schwere Unfälle immer wieder
zeigen. "Besonders problematisch sind die sogenannten 'Babyraketen',
weil sie wegen ihres verharmlosenden Namens von vielen Erwachsenen
bedenkenlos auch Kindern ausgehändigt werden. Doch gerade diese
Raketen führen häufig zu Augenverletzungen", warnt
Konsumentenschutzminister Haupt. Will man auf Feuerwerk nicht
verzichten, sind bei der Verwendung zumindest einige Grundregeln zu
beachten:

** Feuerwerk nie in Richtung von Menschen abfeuern oder werfen!

** Kracher nie in geschlossenen Behältern zünden - Splittergefahr!

** Raketen nur aus einer "Abschussrampe" abfeuern (z. B. fest
verankerte leere Flaschen oder Röhren)!

** Beugen Sie sich nie über startende Raketen - Sicherheitsabstand
einhalten!

** Raketen nicht abfeuern, wenn brennbare Gegenstände (z. B. Stroh)
in der Flugbahn sind!

** Knallkörper keinesfalls in der Hand zünden!

** Niemals mehrere Feuerwerkskörper bündeln!

** Blindgänger erst nach längerer Zeit entfernen und dann sicher
entsorgen - nicht nochmals zünden oder öffnen!

** Im alkoholisierten Zustand kein Feuerwerk zünden!

** Feuerwerk der Klassen III und IV dürfen nur Profis mit besonderer
Bewilligung verwenden!

"Wer diese Tipps beherzigt, schützt sich und andere in der
Silvesternacht und vermeidet dadurch, dass das Jahr 2004 im
Krankenhaus beginnt", so Haupt abschließend. (Schluss) bxf

OTS0056    2003-12-30/10:06

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