Wien (OTS) - Am 17. Dezember um 12.00 lief die Frist zur Legung
von Anboten zu "Privatisierung" der Firma PORCELANKA AD in Mazedonien
ab.
Anbieterin der PORCELANKA AD ist die mazedonische
Privatisierungsagentur. Allerdings : Eigentümerin eines 64%-igen
Aktenpaketes ist nach wie vor die österreichische Firma ESCLUSIVA
GmbH Wien, die das Paket anlässlich der ersten (echten)
Privatisierung 2002 noch unter der früheren Regierung im Zuge einer
internationalen Ausschreibung erworben hatte.
Damit war die im Eigentum von gebürtigen Österreichern stehende
Firma ESCLUSIVA GmbH mit rd. 64 % des Aktienkapitals an dem vormals
europaweit größten Keramikhersteller PORCELANKA beteiligt; der Rest
der Aktien war überwiegend deren Mitarbeitern und Kleingläubigern
zugewiesen worden.
Mazedonien, das sich für "EU-reif" hält und beabsichtigt, im
Februar 2004 einen EU-Beitrittsantrag zu stellen, "privatisiert"
somit fremdes Eigentum, das von einer österreichischen Unternehmen
gehalten wird!
Einigen scheint die österreichische ESCLUSIVA also ein Dorn im
Auge gewesen zu sein: Man bedient sich vielfältiger Mittel - "wilde"
(?) Streiks verhindern die Auslieferung von Produkten und den Zutritt
zum Fabriksgelände, Polizei und Gericht verweigern faktisch den
Schutzes des Eigentums und der Personen, der von der Regierung
verschuldete Ablauf der Bankgarantie für den Kaufpreisrest wird als
Vorwand für die (gerichtlich bekämpfte) einseitige Auflösung - dies
ohne Angabe von Gründen - des Privatisierungsvertrages genutzt, ein
Konkursverfahren wird eröffnet, obwohl die Aktiva die angemeldeten
und überhaupt vorstellbaren Forderungen bei weitem übersteigen, und
zuletzt wird in einer internationalen Ausschreibung der nochmalige
Verkauf durch die Privatisierungsagentur versucht, ohne den Ausgang
der anhängigen Gerichtsverfahren abzuwarten.
Und über alles wird ein umfassender Medienboykott gelegt, der
sogar bezahlte Anzeigen in den Zeitungen erfasst!
Seit der Machtübernahme durch die Sozialdemokratischen Partei
(SDSM) im Herbst 2002 erfährt die ESCLUSIVA eine Anwendung der
Rechtsordnung, bei der sich Begriffe wie Rechtsbeugung,
Rechtsverweigerung und Verweigerung von Ansprüchen aus dem
Privatisierungsvertrag aufdrängen. Deutlich wird hier der Versuch
unternommen, die ESCLUSIVA hinauszudrängen, um das Unternehmen -
schuldenfrei und ohne Personalüberhang - im Zuge eines neuen
Privatisierungsverfahrens einem Günstlingen zuzuschanzen.
Weil hier eklatanter Rechtsbruch folgenlos zu bleiben scheint, ist
Rechtsanwalt Dr. J. Stieldorf, Wien, mit der Einbringung einer Klage
in Washington nach dem Investitionsschutzabkommen beauftragt.
Weitere ausführliche Informationen unter http://www.porcelanka.com.
OTS0030 2003-12-19/09:30
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