• 17.12.2003, 14:17:55
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  • OTS0162 OTW0162

Kogler ignoriert wider besseren Wissens die gültige Rechts- und Faktenlage

"Oppositioneller Eiertanz" Koglers beweist einmal mehr die vollkommene Inhaltsleere der Opposition

Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Finanzen weist die
Vorverurteilungen sowie Unterstellungen des Grünen Abgeordneten
Koglers mit Verweis auf die Fakten- und Rechtslage auf das Schärfste
zurück. Sämtliche Anfragebeantwortungen des Bundesministers
Karl-Heinz Grasser wurden auf Grundlage des § 90
Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates, selbstverständlich im
vollkommenen Einklang mit der gültigen Rechtslage, beantwortet.

Bundesminister Karl-Heinz Grasser verfügt, wie bereits am 22.
Oktober dieses Jahres dem Parlament in einer Dringlichen
Anfragebeantwortung berichtet, über keinen Treuhänder zur Verwaltung
seines privaten Vermögens. Pikantes Detail am Rande: Als Verfasser
dieser Dringlichen Anfrage betreffend "Aktien, Treuhänder und
Verfassungsbruch (Nr. 913/J)" erscheint niemand geringerer als
Kollege Kogler selbst auf. Aufgrund der eindeutigen Faktenlage wertet
das Bundesministerium für Finanzen das wiederholt fragwürdige
Verhalten Koglers als mehr denn böswillig.

Dieser Politische Vandalismus à la Kogler manifestiert auf sehr
deutliche Art und Weise die Orientierungslosigkeit der Grünen, denen
wir für das Jahr 2004 die Rückkehr zu konstruktiver Politik wünschen.

OTS0162    2003-12-17/14:17

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NFI

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