• 12.12.2003, 11:05:23
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E-Control: Strompreise teilweise bereits im November im Ausmaß der Netztarifsenkungen erhöht

Kommt die von den Unternehmen versprochene Gaspreissenkung? - EVN: Irreführende Aussagen zur Kapitalverzinsung - Rekordergebnisse der Energiekonzerne

Wien (OTS) - Mit November wurden die Netztarife in Österreich
(Steiermark mit Jänner 2004) auf Verordnung der E-Control Kommission
im Schnitt um 5 Prozent gesenkt. Die Senkungen sind von den meisten
Unternehmen aber nicht an die Kunden weitergegeben worden. Im
Gegenteil - etliche Unternehmen haben zu diesem Zeitpunkt
angekündigt, ihre Strompreise erhöhen zu wollen. In Wien allerdings
wurde die Netztarifsenkung an die Kunden weitergegeben. "Auffallend
daran ist, dass die meisten Unternehmen ihre Strompreise genau um die
Netzpreissenkung erhöht haben. Natürlich können die Unternehmen ihre
Strompreise nach eigenem Ermessen kalkulieren, verwunderlich ist nur
die Übereinstimmung mit den Netztarifsenkungen.", so der
Geschäftsführer der E-Control GmbH, DI Walter Boltz. Dies zeigt auch
den dringenden Bedarf für höhere Transparenz der Energiekonzerne
durch wirkungsvolles Unbundling zwischen dem Netz und den übrigen
Geschäftsbereichen. "Auch die Wichtigkeit von kostenorientierten
Netztarifanpassungen wird immer deutlicher, um dadurch ein gewisses
Maß an Wettbewerb am österreichischen Energiemarkt zu ermöglichen.",
so Walter Boltz.

Werden die Unternehmen die Gaspreise wieder senken?

Im Frühjahr 2003 wurde von einigen Gasversorgern eine
Gaspreiserhöhung vorgenommen. Begründet wurde dies mit gestiegenen
Importpreisen. Dabei wurde allerdings auch das Versprechen abgegeben,
bei wieder sinkenden Einstandspreisen die Gaspreise für die
Konsumenten ebenfalls wieder zu senken. Derzeit sind die
Gas-Einstandspreise unter dem Niveau von 2001. Auch eine Prognose der
Preisentwicklung für das 1. Quartal 2004 zeigt kein Steigen der
Einstandspreise. "Das würde eigentlich bedeuten, dass die
Gasversorger nun einen guten Grund hätten, ihr Versprechen an die
Kunden einzulösen und die zugesagte Preissenkung weiterzugeben",
appelliert Walter Boltz an die Unternehmen.

Irreführende Aussagen zur Berechnung der Kapitalverzinsung

Mit Verwunderung hat Walter Boltz auf eine von der EVN
veröffentlichte Pressemeldung im Zuge ihrer Bilanzpressekonferenz
reagiert. "Darin spricht die EVN unter anderem über eine Verzinsung
von Investitionen von 2,7 Prozent, wobei 7 bis 8 Prozent nötig wären.
Bei dieser Berechnung werden von der EVN offenbar vom einheitlich
genehmigten Zinssatz für die Gesamtkapitalverzinsung von 7,65 Prozent
neben einer Berücksichtigung unverzinslicher Komponenten, sowohl der
volle Körperschaftsteuersatz als auch die Inflationsrate abgezogen.
Es handelt sich daher um einen realen Zinssatz nach Steuern, der mit
allen anderen normalerweise veröffentlichten Zinssätzen einfach nicht
vergleichbar ist. Vielmehr wurde der EVN von der E-Control eine
Verzinsung von 7,65 Prozent (vor Steuer) zugesprochen. Und das ist
wohl deutlich mehr, als jede Bank an Zinsen gewährt", stellt Walter
Boltz richtig.

"Zudem wurden mit der Verordnung zum 1. November 2003 die
Finanzierungskosten im Vergleich zur bisherigen Berechnungssystematik
der Netztarife trotz weiter sinkendem Zinsniveau um etwa 1 Prozent
erhöht. Damit liegen die österreichischen Netzbetreiber bei den
anerkannten Finanzierungskosten im Spitzenfeld. Insgesamt ist die
Kritik nicht berechtigt", ist Walter Boltz überzeugt.

Genaue Überprüfung und Senkung der Netztarife gerechtfertigt
Auch die Netztarifsenkungen sieht Walter Boltz auf dem richtigen
Weg, auch wenn die EVN - wie in ihrer Aussendung vom 9. Dezember
veröffentlicht - sowohl beim Gas als auch beim Strom Beschwerde beim
Verfassungsgerichtshof gegen die verordneten Netztarifsenkungen
eingereicht hat. "Ganz kann ich das nicht nachvollziehen.", so Walter
Boltz, "denn gleichzeitig werden historische Rekordergebnisse der
Energiekonzerne (z.B. Wien Energie, EVN) vermeldet, die ja die
durchgeführten Anpassungsschritte bei den Netztarifen indirekt
bestätigen." Und weiter: "Denn ohne diese verträglichen Senkungen
profitieren einseitig die Shareholder und nicht die einzelnen Kunden
von erzielten Rationalisierungen".

OTS0103    2003-12-12/11:05

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