• 11.12.2003, 17:56:54
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  • OTS0241 OTW0241

Richtigstellung zu mutwilliger Unterstellung des SPÖ Justizsprechers Jarolim

Unhaltbare Vorwürfe Jarolims

Wien (OTS) - Die so genannte externe Rotation als "Fehler Grassers
im Finanzmarktaufsichtsgesetz" zu bezeichnen ist aus mehreren Gründen
objektiv betrachtet absolut unrichtig.

Das Bundesministerium für Finanzen stellt zur heutigen Aussendung
des SPÖ Justizsprechers Jarolim Folgendes fest:

1.) Die zentrale Regelung der Rotationsverpflichtung für alle
Abschlussprüfer ist generell im Handelsgesetzbuch festgelegt. Andere
Spezialgesetze für Abschlussprüfungen, wie etwa das Bankwesengesetz,
müssen mindestens den HGB Standard aufweisen und sind daher gleich
lautend. Eine etwaige "Sonder Rotationsregelung" in speziellen
Finanzmarktaufsichtsgesetzen im Zuständigkeitsbereich des
Finanzministers gibt es daher nicht. Vielmehr war das
"Finanzmarktaufsichtsgesetz" 2001 die allgemeine Bezeichnung eines
Sammelgesetzes, mit dem verschiedene Gesetze geändert wurden und das
Finanzmarktbehördenaufsichtsgesetz neu erlassen wurde. Dieses
Bundesgesetz enthält aber als reines Organisationsgesetz keinerlei
materielle Vorschriften für Abschlussprüfer. Die heutige
Beschlussfassung im Justizausschuss verschiebt insbesondere die
Anwendung der Rotationsbestimmung des HGB sowie naturgemäß - die
gleichlautenden Rotationsbestimmungen im Bankwesengesetz,
Versicherungsaufsichtsgesetz und Pensionskassengesetz. Auch dies
beseitigt keinen speziellen Irrtum des Finanzministeriums, da ein
solcher nicht existiert.

Fragwürdig bleibt allerdings, wie Hr. Jarolim bereits in seiner
Presseaussendung um 14 Uhr 11 Minuten wissen konnte, was erst Stunden
später, exakt um 17 Uhr 20 Minuten im Justizausschuss beschlossen
wurde.

2.) Im übrigen zeigt gerade die Aufschiebung der
Rotationsbestimmungen, dass zu diesem Thema keineswegs eine
eindeutige bzw. abschließende Festlegung von Expertenmeinungen,
national und international, gegeben ist. Die heute getroffenen
Entscheidung gibt, so wie jene des Jahres 2001, den jeweils aktuellen
wissenschaftlichen Informations und Diskussionsstand wieder und
zeigt im Übrigen das Bemühen der Bundesregierung, die Rechtslage
stets dem aktuellen "state of the art" anzupassen. Daher werden die
Diskussionen zu diesem Themas auch weiter fortzuführen sein.

3.) Gerade die SPÖ hat im Jahr 2001 anlässlich der
Beschlussfassung über das Finanzmarktaufsichtsgesetz im
Nationalratsplenum in keinem Debattenbeitrag die
Rotationsbestimmungen kritisiert.

Das Bundesministerium für Finanzen wertet, aufgrund der
tatsächlichen Faktenlage, die unsachlichen Bemerkungen des SPÖ
Justizsprechers Jarolim als reinen politischen "Beißreflex" gegen den
Finanzminister.

OTS0241    2003-12-11/17:56

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NFI

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