- 05.12.2003, 12:31:56
- /
- OTS0161 OTW0161
Niederwieser/Wurm/Reheis für "Bundesamt für Verkehr"
Umfassende Verkehrskontrollkompetenzen in einer Hand
Wien (SK) Die Tiroler SPÖ-Abgeordneten Erwin Niederwieser, Gisela
Wurm und Gerhard Reheis treten für eine zentrale Stelle ein, die
zukünftig alle Verkehrskontrollen durchführt. "Das neu zu schaffende
'Bundesamt für Verkehr' als nachgeordnete Dienststelle des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie mit
umfassenden Kontrollaufgaben zur Überwachung des gesamten Güter- und
Personenverkehrs soll nicht nur für eine einheitliche Vorgangsweise
in ganz Österreich sorgen - derzeit sind die Kompetenzen auf bis 102
(!) Behörden erster Instanz in ganz Österreich aufgeteilt - sondern
soll vor allem auch Antwort auf die jüngsten Skandale rund um das
Frächtergewerbe (Stichwort: Kralowetz) sein und der Bekämpfung
illegaler Praktiken und Zustände in der Güterbeförderung dienen",
erläuterte Niederwieser. ****
Gisela Wurm betont, dass in dem vorliegenden Antrag auch die
Weisungsfreiheit dieses Bundesamtes festgehalten würde, dadurch würde
eine unabhängige Kontrolle möglich. In Deutschland habe sich übrigens
eine solche Einrichtung schon bewährt.
Der SPÖ-Antrag sieht weiters vor, dem neuen Bundesamt Instrumentarien
in die Hand zu geben, um auch die sozial- und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen sowie die technischen Erfordernisse der Fahrzeugflotte
kontrollieren zu können. Insbesondere solle es auch möglich sein, den
wirtschaftlichen Vorteil, der durch Verstöße entsteht, im
Verwaltungsstrafverfahren abzuschöpfen. Um den Mitarbeitern diese
umfassenden Kompetenzen geben zu können, bedarf es einer Reihe von
Gesetzesnovellierungen (u.a.: des Kraftfahrgesetzes, der
Straßenverkehrsordnung, siehe dazu: Antrag Eder 247/A). Niederwieser,
Reheis und Wurm plädieren daher abschließend an ihre Tiroler
Nationalratskollegen diesem Gesetzesantrag für eine "größtmögliche
Verwaltungsvereinfachung" ihre Zustimmung nicht zu verweigern.
(Schluss) ns/mp
OTS0161 2003-12-05/12:31
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SPK






