• 04.12.2003, 10:21:58
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ARBÖ: Die Spielregeln beim Weihnnachtsshopping

Wien (OTS) - Ein ausgedehntes Einkaufswochende steht ins Haus, da
auch am Montag, den 8. Dezember trotz des Feiertages die Geschäfte
geöffnet sind. Die ARBÖ-Verkehrsexperten appellieren an alle
Autofahrer, sich auf die Spielregeln beim Weihnachtsshopping zu
besinnen.

* Päckchen und Einkäufe im Auto auf keinen Fall gut sichtbar herum
liegen lassen, denn Gelegenheit macht Diebe und Autoeinbrüche sind im
Steigen begriffen.

* Auch wenn am 8. Dezember die Geschäfte offen sind, gilt dieser Tag
rechtlich als Feiertag und damit alle einschlägigen
Feiertagsausnahmen (z.B. Ausnahmen von Parkverboten).

* Auch wenn man subjektiv schon ein Wochenend- und Feiertagsgefühl
verspürt: der Samstag ist und bleibt rechtlich ein "Werktag". Es
gelten die entsprechenden Park- und Halteverbote.

* Ladezone ist Abschleppzone. Es gibt kein Pardon, auch nicht für
kurzes Halten. Das haben die Höchstrichter erst kürzlich bekräftigt
(Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, Zl. 2003/02/0027).

* Behindertenparkplätze sind nicht zu missbrauchen, auch nicht für
Minuten. Nur Inhaber eines amtlichen Behindertenausweises (nach §29b
Straßenverkehrsordnung) haben ein Recht darauf.

* Nicht zu dicht an Behindertenparkplätzen parken. Nur mit genügend
Abstand haben etwa Rollstuhlfahrer die Möglichkeit, in ihren Wagen
einzusteigen.

OTS0074    2003-12-04/10:21

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR

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