- 04.12.2003, 09:29:21
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AK warnt: Verlust der Bankomatkarte kann teuer kommen!
Vorsicht bei Weihnachtseinkäufen: Bankomatkarten-Diebstähle können zu finanziellen Katastrophen führen - Rechte von Bankkunden stärken
Wien (AK) - Die Bankomatkarte fehlt in fast keinem Geldbörsel. AK
Konsumentenschützer warnen: Bei Weihnachtseinkäufen haben Diebe
Hochsaison. Ist die Karte weg, können am Konto Tausende Euro fehlen.
Und die Sperre wird erst nach spätestens zwei Stunden wirksam. Den
Konsumenten ist das Risiko nicht bewusst. Sie brauchen mehr
Sicherheit, fordert die AK: Die Sperre muss sofort wirken, und es
muss für Kunden eine Haftungsgrenze wie bei Kreditkarten (72,67 Euro)
geben.
Frau M. erlebte beim Weihnachtsshoppen eine böse Überraschung: Ihr
wurde nach einer Geldbehebung am Bankomaten die Brieftasche samt
Bankomatkarte gestohlen. Der Dieb hatte offenbar den Code ausgespäht,
denn Minuten nach dem Diebstahl folgten Abhebungen - vor allem am
Selbstbedienungsautomaten im Foyer-Bereich ihrer Bank. Die Sperre kam
zu spät: Der Schaden betrug insgesamt 4.800 Euro - ohne Sperrgebühren
für Bankomat- und ebenfalls gestohlene Kreditkarte, sagt
AK-Konsumentenschützer Harald Glatz.
Sollte mittels gestohlener Bankomatkarte das Konto leer geräumt
werden, trägt der Kunde alle Nachteile, bis die Kartensperre wirkt,
warnt Glatz. Konsumenten wissen oft weder über Behebungslimits auf
der Karte noch über die Höhe des Überziehungsrahmens am Konto
Bescheid. Ein Finanzdebakel droht, wenn ein Konto samt
Überziehungsrahmen leer geräumt wird. Die AK registrierte Schäden bis
zu 8.000 Euro bei gestohlenen Bankomatkarten. Außerdem können die
Überziehungszinsen teuer kommen: Ein Minus am Konto kostet bis zu
12,75 Prozent an Zinsen (Oberbank), erläutert Glatz.
Konsumenten sind sich des Risikos nicht bewusst: Laut
Kundenrichtlinien wirkt die Bankomatkartensperre erst nach zwei
Stunden. Und der Kunde haftet mit dem am Konto verfügbaren Betrag
samt Überziehungsrahmen. Bei Kreditkarten ist die Sperre binnen
weniger Minuten weltweit wirksam und im Missbrauchsfall gibt es eine
Haftungsgrenze - üblich - 72,67 Euro. Was für Kreditkarten gilt, muss
auch für Bankomatkarten möglich sein.
Sicherheitstipps der AK-Konsumentenschützer
+ Kennen Sie Ihr Behebungslimit? Grenze herabsetzen heißt Risiko
minimieren.
+ Ihre Bank soll Sie über das optimale Abhebungslimit beraten.
+ Hohe Guthaben oder Überziehungsrahmen am Konto erhöhen das Risiko.
+ Vereinbaren Sie einen vernünftigen Überziehungsrahmen auf Ihrem
Konto.
+ Heben Sie Ihre Bankomatkarte nie gemeinsam mit dem PIN-Code auf.
+ Schirmen Sie sich bei Abhebungen oder Zahlungen gut gegen Blicke
ab.
+ Melden Sie den Verlust der Bankomat- und Kreditkarte sofort Ihrer
Bank. Für die Sperre brauchen Sie Bankleitzahl und Kontonummer.
Außerhalb der Öffnungszeiten rufen Sie die Notrufnummer der Europay
Austria an, die Sie bei jedem Bankomaten finden.
+ Melden Sie den Verlust bei der Polizei, die Meldung benötigt auch
Ihre Bank.
SERVICE: Mehr Geldtipps sowie die aktuellen Zinsen auf Girokonten
finden Sie unter www.konsumentenschutz.at.
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