• 03.12.2003, 14:47:26
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  • OTS0241 OTW0241

Ärztegesetznovelle von billig-billig zur Sicherung von Qualitätsstandards - ein Erfolg der Bundessektion

Wien (OTS) - Der Vorsitzende der Bundessektion 9 in der
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Gesundheits- und Sozialberufe -
Johann Hable hat sich mit aller Vehemenz erfolgreich gegen die
beabsichtigte Liberalisierung der Abgabe von Medikamenten und
Heilmittel an Patienten durch Angehörige, Nachbarn od. sonstige
Personen, unter deren Obhut der Patient steht, durchgesetzt.

Hable betont, dass chronisch kranke Menschen nicht schlechter
medizinisch und pflegerisch betreut werden dürfen als jüngere. Das
Sparen im Gesundheits- und Sozialwesen kann sinnvoll und ausgewogen
sein, jedoch die hohe Verantwortung und der hohe Ausbildungsstandard
unseres diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals und der
Pflegehelferinnen und Pflegehelfer darf nicht gefährdet werden.
Durch die vorliegende 5. Ärztegesetznovelle war beabsichtigt,
medizinische Laien dem diplomierten Gesundheits- und
Krankenpflegepersonal bzw. Pflegehelfern gleichzustellen. So hätte
der Arzt im Einzelfalle ärztliche Tätigkeiten an Angehörige des
Patienten, Nachbarn od. sonstige Personen, unter deren Obhut der
Patient steht, übertragen dürfen - jetzt nur privat und nicht in den
Gesundheitseinrichtungen.

Durch mehrere Verhandlungsrunden unter tatkräftiger Unterstützung
von Frau Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat konnte nunmehr
erreicht werden, dass die Qualitätsstandards in
Gesundheitseinrichtungen, in Alten- und Pflegeheimen, in der
Hauskrankenpflege und in der extramuralen Versorgung nicht dramatisch
herabgesetzt werden. Weiterhin dürfen ärztliche Tätigkeiten nur an
diplomiertes Gesundheits- u. Krankenpflegepersonal zur Durchführung
in Einrichtungen, die einer medizinischen od. psychosozialen
Behandlung, Pflege und Betreuung dienen, durchgeführt werden.

Die berufsmäßige Ausübung übertragener ärztlicher Tätigkeit bleibt
somit beim Pflegepersonal. Ärzte und Pflegepersonal müssen so wie
bisher, uneingeschränkt zusammenarbeiten können. Das diplomierte
Gesundheits- und Krankenpflegepersonal mit seinem hohen
Ausbildungsstandard von 4600 Stunden Ausbildungszeit muss weiterhin
Hauptverantwortung bei ärztlichen Anordnungen übernehmen.

Der Arzt hat die Möglichkeit, im Einzelfalle die Angehörigen des
Patienten nach eingehender Aufklärung, Unterweisung und Prüfung der
erforderlichen Fähigkeit die Möglichkeit, im privaten Bereich
ärztliche Tätigkeiten zu delegieren. Das heißt, Laien dürfen zu
Hause ärztlich verordnete Medikamente dem Patienten übergeben bzw.
verabreichen.

Diese Gesetzesänderung wird am 4. 12. 03 im Rahmen der 5.
Ärztegesetznovelle im Nationalrat zur Abstimmung kommen.

Johann Hable
Vorsitzender

OTS0241    2003-12-03/14:47

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