- 03.12.2003, 11:45:53
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JG-NÖ: ÖVP beschert den Unfallrentnern ein trauriges Weihnachten
Besteuerung von Unfallrenten für 2003 nicht aufgehoben - Im "Jahr der Behinderten" lässt die ÖVP Invaliden höhere Steuern berappen
St. Pölten (SPI) - "Die ÖVP zeigt mit Ihren neuesten Forderungen
einmal mehr ihre christlich-soziale Kälte - und das gerade vor
Weihnachten", kritisiert Martin Graf, JG-Vorsitzender Stv. und
Gesundheitssprecher die VP-Pläne zur Besteuerung der Unfallrenten
über das Jahr 2003 hinaus. ÖVP Sozialsprecher Walter Tancsits habe
sich mit dieser Forderung einmal mehr für seine Funktion
disqualifiziert. für die Jahre 2001 und 2002 wurde die Besteuerung
bereits durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Die Junge
Generation der SPÖ Niederösterreich spricht sich daher für die
endgültige Aufhebung der Besteuerung von Unfallrenten aus. Wie Martin
Graf, stv. Vorsitzender der Jungen Generation der SPÖ
Niederösterreich festhält, wird hier auf dem Leid von Unfallrentnern
eine unsoziale und teilweise existenzbedrohende Maßnahme gesetzt,
noch dazu im "Jahr der Behinderten". Eine Unfallrente soll helfen,
die Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Mehrbelastung durch
Behinderung auszugleichen und den Lebensstandard der Versehrten oder
ihrer Hinterbliebenen zu sichern. ****
An diesem Beispiel lasse sich leicht die klare abgestimmte
Koalitionslinie der blau-schwarzen Regierung erkennen, denn noch vor
wenigen Wochen haben Sozialminister Haupt und seine Staatssekretärin
Haubner sich für die Abschaffung dieser unsozialen und auf dem Rücken
von Invaliden ausgetragenen Maßnahme ausgesprochen.
Somit wird sich die ÖVP wieder einmal untreu, denn in der
Sozialcharta der ÖVP würde sich sinngemäß lesen lassen, dass das
Verständnis der ÖVP von zeitgemäßer Sozialreform den einzelnen
Menschen in den Mittelpunkt des Solidarsystems stellt. Dies kann wohl
nur noch durch die ÖVP und ihrem Regierungspartner erkannt werden.
Die Unfallrentner, welche mit weniger Geld in der Tasche leben
müssen, werden sich wohl auf diese inhaltslose Äußerung wiedereinmal
nicht verlassen können.
Wenn man bei einer 100% Invalidität nur rund 65%, also 2/3 des
letzten Jahresgehaltes als Unfallrente bezieht, darf es zu keiner
zusätzlichen Besteuerung kommen. Diese 65% stellen auch dann die
Basis für die Unfallrenten bei geringerer Invalidität dar (siehe
Tabelle).
"Denn man darf nicht vergessen, warum es Unfallrenten gibt, denn
diese Maßnahme soll ja die Minderung der Erwerbsfähigkeit eines
Verunfallten lindern. Daher ist eine zusätzliche Besteuerung von
Unfallrenten unsozial und kategorisch abzulehnen", so Martin Graf
abschließend. (Schluss)hl
OTS0122 2003-12-03/11:45
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