• 03.12.2003, 11:25:04
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Flemming: Weder Religion noch Alter dürfen in Zukunft Grund für Diskriminierung im Beruf sein

Brüssel, 3. Dezember 2003 (ÖVP-PK) "Gestern ist die Frist für die
Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinie im Bereich der
Beschäftigung abgelaufen. Leider musste ich feststellen, dass einige
Mitgliedstaaten die Richtlinie zurzeit nicht nur nicht umgesetzt,
sondern um eine Verlängerung der Frist bis zum Jahr 2006 gebeten
haben", so ÖVP-Europaabgeordnete Dr. Marilies Flemming, die im Rahmen
der gestrigen Sitzung als Präsidentin der fraktions-übergreifenden
'Intergroup on Ageing' des Europäischen Parlaments zahlreiche
Forderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie zur
Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
stellte. ****

Diese Richtlinie aus dem Jahr 2000 fordert die Mitgliedstaaten
auf, jegliche Diskriminierung wegen der Religion oder der
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf - egal, ob im öffentlichen
oder privaten Bereich - zu untersagen. "Ganz besonders unterstütze
ich daher die Forderung der Parlamentarier nach einer zügigen
Umsetzung jener Bestimmungen der Richtlinie, welche sich auf die
Diskriminierung auf Grund des Alters beziehen und älteren Menschen
dabei helfen sollen, eine Beschäftigung zu finden oder auch nur zu
behalten", so Flemming.

Wie die engagierte ÖVP-Seniorensprecherin betonte, sollten die
Mitgliedstaaten weitere Forschung im Bereich der Diskriminierung von
älteren Menschen im Beruf betreiben. Dabei sollte insbesondere der
tatsächliche Einfluss rechtlicher Bestimmungen im Kampf gegen
Diskriminierung untersucht werden. "Es stellt sich auch das Problem,
dass viele ältere Arbeitnehmer, die diskriminiert werden, gar nicht
wissen, dass es Bestimmungen gibt, die sie vor solchen
Diskriminierungen schützen", so Flemming weiter. "Es ist daher
besonders wichtig, dass die Mitgliedstaaten ihr Möglichstes tun, um
ältere Arbeitnehmer über die Existenz und den Inhalt von Anti-
Diskriminierungs-Bestimmungen aufzuklären."

Auch die Forderung nach einer umfassenden Richtlinie zur
Verwirklichung der Gleichbehandlung älterer Menschen außerhalb des
Arbeitsplatzes wertete Flemming als positiv. "Immer wieder kommt es
gerade in den Bereichen Versicherung und Pensionen zu
ungerechtfertigen Ungleichbehandlungen älterer Menschen. Eine
europäische Rahmengesetzgebung in diesem Bereich ist daher durchaus
unterstützenswert", so Flemming abschließend. Der von der Intergroup
aufgestellte Forderungskatalog solle nun als Grundlage für eine
Resolution des Europäischen Parlaments dienen.

Rückfragen: MEP Dr. Marilies Flemming, Tel.: 0032-2-284-5775
(mflemming@europarl.eu.int)
Mag. Philipp M. Schulmeister, EVP-ED Pressestelle, Tel.: 0032-475-79
00 21 (pschulmeister@europarl.eu.int)

OTS0108    2003-12-03/11:25

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